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Es wären mehr ambulante Therapien möglich

IGES-Institut stellt fest, dass fast doppelt so viele Operationen wie bisher ambulant durchgeführt werden könnten. Demnach könnten 2.500 medizinische Leistungen zusätzlich in den Katalog für ambulantes Operieren aufgenommen werden. Ärzte- und Krankenhausverbände reagieren positiv, Krankenkassen haben Bedenken.

Katalog für ambulantes Operieren soll erweitert werden

Ein aktuelles Gutachten des IGES-Instituts empfiehlt, den Katalog für ambulantes Operieren, kurz AOP-Katalog, zu erweitern. Bei der Analyse haben die Gutachter überprüft, welche Leistungen das Potenzial haben, bei einer ambulanten Durchführung zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen wie bei einer stationären.

Bisher listet der AOP-Katalog circa 2.800 Leistungen auf. Dazu kommen könnten laut Gutachten weitere 2.476 Leistungen. Das wäre ein Anstieg um circa 90 % auf insgesamt mehr als 5.300 ambulante Operationen. Die meisten Operationen, die neu aufgenommen werden könnten, betreffen die Haut, das Auge und das Muskel-Skelett-System, gefolgt von Endoskopien, die vor allem diagnostischen Zwecken dienen.

Das Gutachten wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung, dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Auftrag gegeben. Grundlage dafür ist ein Anfang 2020 in Kraft getretenes Gesetz (MDK-Reformgesetz). Es sieht vor, Versorgungsleistungen in den ambulanten Bereich zu verlagern. 
 

Stationäre Operationen sollen abnehmen

2019 wurden schätzungsweise 13 Millionen AOP-Leistungen erbracht, davon rund 6 Millionen im ambulanten Setting. Insgesamt wurden 58 Millionen vollstationär durchgeführte Operationen und Eingriffe vorgenommen. Davon waren circa 7 Millionen Eingriffe diagnostische Maßnahmen, überwiegend Endoskopien. Vor allem diese Eingriffe könnten bei einer passenden Situation der Patienten zukünftig ambulant durchgeführt werden. Aber auch strahlentherapeutische und nicht-komplexe konservative Tumorbehandlungen könnten schon bald dazugehören.

Die Gutachter schlagen vor, dass Kliniken ein Prüfverfahren etablieren, mit dessen Hilfe sie im Einzelfall begründen, warum es nötig ist, eine Operation, die im AOP-Katalog gelistet ist, stationär durchzuführen. Zu den Gründen könnten z. B. die Schwere der Krankheit, altersbedingte Risiken, soziale Umstände oder ein erhöhter Betreuungsbedarf der Patientinnen sein.
 

Selbstverwaltung reagiert überwiegend positiv, Krankenkassen melden Skepsis an

Vertreter der Selbstverwaltung reagieren positiv auf das Gutachten. Im internationalen Vergleich liege Deutschland weit zurück beim ambulanten Operieren, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, verspricht sich Anreize für ambulante Operationen, die bisher vollstationär erfolgt sind. Auch die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, begrüßt, dass unnötige stationäre Aufenthalte vermieden werden könnten. Alle Genannten wollen sich für eine Erweiterung des AOP-Katalogs einsetzen.

Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, wies jedoch darauf hin, dass es zu Konflikten zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern kommen könnte, die am Ende den Interessen der Beitragszahlerinnen entgegenstünden. Sie sieht Bedarf für eine gesetzliche Neuregelung, damit sich nicht ein Wer-kann-der-darf-Ansatz durchsetze, der am Ende zu überteuerten Honoraren führe.

Thema Abrechnung

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