Leserfrage: Beihilfe erkennt Faktorerhöhung für 1040 nicht an
Antwort unserer Expertin:
Sie sollten in Ihrer Begründung für eine Faktorerhöhung Bezug auf die allgemeine Situation nehmen. Gemäß § 5 GOZ muss die Faktorerhöhung aufgrund von
- Schwierigkeit und/oder
- Zeitaufwand und/oder
- Umstand
entstanden sein. In Ihrem Fall können Sie alle drei Kriterien anwenden:
Besondere Umstände wegen besonders hartnäckiger Plaqueablagerungen und erhebliche Schwierigkeit wegen der besonders schonenden und sensiblen Entfernung der sehr harten Ablagerungen, um Zahnsubstanz und Gingiva zu schonen. Stark erhöhter Zeitaufwand wegen besonders langsamem, schonendem Arbeiten aufgrund der stark anhaftenden Ablagerungen und dem Schutz des umliegenden Gewebes.
Vorsicht: Beziehen Sie sich in Ihrer Begründung nicht auf Geräte oder Materialien. Die Verwendung von besonderen Geräten und Materialien löst keine Faktorerhöhung aus. Ausschlaggebend sind immer Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstand in Bezug auf den Patienten bzw. dessen Behandlung.
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