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FU 1/2 jetzt untereilt in FU Z1–Z6

Seit dem 01.01.2026 gelten die angekündigten Änderungen bei den Früherkennungsuntersuchungen: FU 1 und FU 2 wird unterteilt in FU Z1–Z6. Ab sofort müssen Sie die Eintragungen im gelben Vorsorgeheft vornehmen. Nutzen Sie die Möglichkeiten für maßgeschneiderte Präventivprogramme, die sich durch die Änderung bieten.

FU 1 ist unterteilt in FU Z1, FU Z2, FU Z3 mit folgenden Maßgaben:

  • FU Z1: Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
  • FU Z2: Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
  • FU Z3: Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
     

Wichtig: Kombinieren Sie FU Z1–Z3 mit der FuPr und, sofern die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis geben, mit der FLA. Die FLA ist 2-mal je Kalenderhalbjahr möglich, also maximal 4-mal im Kalenderjahr.

FU 2 ist unterteilt in FU Z4, FU Z5, FU Z6 mit folgenden Maßgaben:

  • FU Z4: Früherkennungsuntersuchung vom 34. bis zum vollendeten 48. Lebensmonat
  • FU Z5: Früherkennungsuntersuchung vom 49. bis zum vollendeten 60. Lebensmonat
  • FU Z6: Früherkennungsuntersuchung vom 61. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat
     

Wichtig: Die Vorgabe des Mindestabstands von 12 Monaten bei der FU 2 gibt es nicht mehr. Bei FU Z4–6 gelten die Grenzen der Lebensmonate. 

Gemeinsam mit FU Z4–FU Z6 ist die FLA 2-mal je Kalenderhalbjahr möglich. Auch hier benötigen Sie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. 

Wichtig: Mit der Unterteilung von FU 1 und FU 2 in FU Z1–Z6 gibt es eine kleine Erhöhung der Vergütung. Damit wird Ihnen der Eintrag im gelben Heft vergütet. Eine gesonderte Berechnung ist somit nur möglich, wenn Sie die Daten zusätzlich in der ePA vermerken als ePA 1/ePA2.
 

FU Z2–FU Z6: Mit BEMA 01 kombinieren

Sie können FU Z2–FU Z6 mit der BEMA 01 im Folgehalbjahr kombinieren, vorausgesetzt sie halten den Mindestabstand von 4 Monaten ein. Dies erfordert eine genaue Planung der Termine und Abstände.

Ergänzend zur FLA können Ihre jungen Patientinnen und Patienten somit 2-mal pro Halbjahr präventive Maßnahmen bekommen. Mit dem neuen Eintrag im gelben Vorsorgeheft werden Eltern verstärkt auf Sie zukommen und diese Maßnahmen abfragen. 
 

Jetzt Präventivprogramme ab dem 6. Lebensmonat anbieten

Stellen Sie sich mit Ihrem Team auf die zusätzlichen Termine ein. Haben Sie viele junge Eltern als Stammpatienten? Wenn ja, dann lohnt es sich, jetzt ein Präventivprogramm mit gesonderten Präventivzeiten ab dem 6. Lebensmonat mit FU Z1–Z6 und IP bis zum 18. Lebensjahr anzubieten. So binden Sie junge Familien langfristig an Ihre Praxis und bieten Ihrem Team die Möglichkeit zu selbstständigem Arbeiten. 

Wichtig: Die Untersuchungen FU 1/2, FuPr, FLA und das IP-Programm sind außerhalb des Budgets. 

Die BZÄK hat den neuen BEMA ab 01.01.2026 als PDF veröffentlicht.

JaBr/ES

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