| Magazin

Füllungsstrategie 2025: Auf Amalgamverbot vorbereiten

Mit Blick auf das Amalgamverbot ab 2025 müssen Sie sich jetzt überlegen, wie Sie in Zukunft versorgen wollen und welche alternativen Werkstoffe infrage kommen. Amalgam ist in Verarbeitung und Verwendbarkeit zur Schichtstärke unschlagbar. Andere Werkstoffe können da meist nicht mithalten. Für umfassende Versorgungen können in Zukunft deshalb vermehrt Inlays die beste Lösung sein. Eine kleine Kostenbeteiligung der GKV ist auch drin.

Bei umfassenden Versorgungen müssen Sie die maximale Schichtstärke des Füllungsmaterials im Auge behalten. Selbst hochwertige Füllungswerkstoffe kommen hier oft an ihre Grenzen. Inlays sind dagegen hochwertig, haltbar und ästhetisch ansprechend. Ein weiterer Pluspunkt: Sie können Ihren Scanner für diese Versorgungsform nutzen. Damit bleibt das Gerät nicht auf Kronen und Brücken begrenzt. 
 

Jetzt einen Scanner anschaffen?

Mit der Inlayversorgung erweitern Sie das Anwendungsgebiet Ihres Scanners. Besitzt Ihre Praxis noch keinen Scanner, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um über eine Anschaffung nachzudenken. Mit mehr Inlayversorgungen amortisieren sich die Anschaffungskosten schneller als bisher.

Wichtig: Schulen Sie das Team im Umgang mit dem Scanner, denn diese Leistung ist delegierfähig.
 

Mehrkostenvereinbarung auch 2025

Wahrscheinlich wird der Zugriff auf die Mehrkostenvereinbarung für 2025 erhalten bleiben, auch wenn aufgrund des Amalgamverbotes die Füllungsversorgungen als Sachleistung der GKV überarbeitet werden müssen. Denkbar ist es, dass die GKV weiterhin an der Minimalversorgung festhält. 
 

Ihre Füllungsstrategie 2025

Bereiten Sie sich jetzt schon darauf vor, dass Sie ab dem 1. Januar 2025 in Ihrer Praxis kein Amalgam mehr verwenden dürfen: 

  • Nehmen Sie sich die Schichtstärken Ihrer Füllungswerkstoffe vor und wenden Sie diese konsequent an.
  • Überlegen Sie sich griffige Argumente, um Patientinnen und Patienten die Inlayversorgung überzeugend darzustellen. Die gesetzliche Änderung in der Füllungsversorgung spielt Ihnen dabei in die Karten.
  • Überschlagen Sie verschiedene Inlayversorgungen und kalkulieren Sie die Kosten.
  • Bitten Sie Ihre zahntechnischen Labore um Kostenvoranschläge, um Ihre zukünftigen Leistungen planen zu können.
  • Berechnen Sie die Beteiligung der GKV. In der Regel liegt diese zwischen 50,00 €/F2 und 70,00 €/F4.
  • Planen Sie Ihre Begleitleistungen anhand der Therapieschritte. Sie müssen die Begleitleistungen laut der Bestimmungen zu BEMA 13a–h Nr. 3 gemäß GOZ vereinbaren. Positiver Nebeneffekt: Damit entlasten Sie Ihr Budget. 
     

So könnte dies beispielhaft aussehen:

1. Schritt: Scan (Prepräparation), Vitalitätsprobe, Anästhesie, bMF, 4050/4055, Kofferdam, Präparation, Anhebung der Stufe, bMF für Scan, Scan nach Präparation, Zahnfarbenbestimmung/§ 9 Chairside, provisorische Versorgung, ggf. Fluoridierung

2. Schritt: ggf. Einprobe: Desinfektion/Eingang § 9 Chairside, 4060, Vitalitätsprobe, ggf. Anästhesie, Anpassung der Einprobe (Maßnahmen nach § 9 Chairside), provisorische Versorgung, Desinfektion/Ausgang § 9 Chairside

3. Schritt (Fertigstellung): Vitalitätsprobe, ggf. Anästhesie, 4060, Desinfektion/Eingang § 9 Chairside, bMF, Kofferdam, Inlay nach Füllungsgröße, Abzug BEMA nach Füllungsgröße, adhäsive Vorbereitung Inlay/§ 9 Chairside, adhäsive Befestigung intraoral

Denken Sie über Alternativen zum Inlay nach, wenn die Füllungsmaterialien an ihre Grenzen kommen. Die Kosten für eine Teilkrone sind ähnlich wie bei einem Inlay, nur mit erheblich mehr Substanzverlust. Gegenrechnen lohnt sich!

Wichtig: Patienten und Patientinnen mit Zusatzversicherung sollten sich über eine mögliche Kostenbeteiligung informieren. Viele meinen, dass sich die GKV nicht an einem Inlay beteiligt. Das stimmt so nicht. Die Beteiligung ist nicht hoch, aber vorhanden. Beteiligt sich außerdem noch die Zusatzversicherung, ist eine hochwertige Versorgung zu überschaubaren Kosten möglich. 

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Praxismanagerin in der Arztpraxis

Werden Sie zur Praxismanagerin und bringen Sie Ihre Arztpraxis auf Erfolgskurs – flexibel neben dem Beruf!