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Wie Sie Strömungsmessungen zur PAVK-Diagnostik bei Privatpatienten richtig abrechnen

Strömungsmessungen werden zur Feststellung oder Verlaufskontrolle einer PAVK (Durchblutungsstörung der Beine) durchgeführt. In der GOÄ gibt es dafür je nach Diagnostikverfahren unterschiedliche Abrechnungspositionen.

Für die etwas veraltete ABI-Doppleruntersuchung („ankle brachial index“: Knöchel-Arm-Index), bei der die Druckunterschiede zwischen Oberarmarterien und Knöchelarterien gemessen werden, steht uns die GOÄ-Nummer 643 zur Verfügung. Wird anstelle der ABI-Doppleruntersuchung eine Strömungsmessung mittels Doppler-Sonographie der Extremitätenarterien bzw. (!) -venen durchgeführt, so kommt die GOÄ-Nr. 644 zum Ansatz.

 

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