

Gelbes Vorsorgeheft: Neue Ausfüllvorgaben ab 01.01.2026

In dem neuen Heft gibt es fest definierte Zeitintervalle. Aus FU 1a–c und FU 2 werden ab 01.01.2026 Z1–Z6:
- Z1 6.–9. Lebensmonat
- Z2 10.–20. Lebensmonat
- Z3 21.–33. Lebensmonat
- Z4 34.–48. Lebensmonat
- Z5 49.–60. Lebensmonat
- Z6 61.–72. Lebensmonat
Eltern von Kindern, die vor dem 01.01.2026 geboren wurden, aber noch in die o. g. Vorsorge fallen, bekommen Einlegeblätter für das bisherige gelbe Heft.
Wichtig: Spätestens ab dem 01.01.2026 müssen Sie die neue Art der Erfassung im gelben Heft vornehmen können. Ihre KZV kümmert sich um die Ausgabe der Einlegeblätter und wird Sie rechtzeitig informieren.
Bereiten Sie sich auf die Umstellung vor
1. Weisen Sie die Eltern rechtzeitig auf die Untersuchungen Z1–Z6 hin. Kooperieren Sie ggf. mit ansässigen Kinderarztpraxen.
2. Bereiten Sie entsprechendes Informationsmaterial vor.
3. Achten Sie auf die eingehende Befunderhebung und frischen Sie die Vorgaben der Dokumentation auf:
- eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle),
- Einschätzung des Kariesrisikos beim Kind,
- Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung beim Kind durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke sowie verbesserte Mundhygiene,
Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung (fluoridiertes Speisesalz, Zahnpaste u. Ä.) und ggf. die Abgabe oder Verordnung von Fluoridtabletten
Hier finden Sie die Vorgaben für die Dokumentation zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen im Untersuchungsheft für Kinder.
JaBr/ES
© 2025 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Werden Sie jetzt Qualitätsmanagementbeauftragte!
Bringen Sie ihre Karriere voran - flexibel und praxisnah!
