

Zunehmend relevant in Hausarztpraxen: Muster 56 für die Verordnung von Rehasport und Funktionstraining

Das Durchschnittsalter der Patientinnen und Patienten in den Praxen steigt ständig an und damit die Zahl der chronisch Kranken mit zum Teil multiplen Beschwerden. Auch die Zahl der Operationen, gerade im orthopädischen Bereich (Knie, Hüfte und Spinalkanal), nimmt stetig zu.
Umso wichtiger ist es, die Menschen „in Bewegung zu bekommen“. Krankengymnastik allein reicht da nicht aus; das würde voraussetzen, dass die Menschen die erlernten Übungen zu Hause weiterführen, und da hapert es meist. Zudem belasten Verordnungen von Krankengymnastik oft das Heilmittelbudget.
Aber es gibt ja noch die Möglichkeit, den Patientinnen und Patienten Rehasport und/oder Funktionstraining auf Formular Muster 56 zu verordnen. Entsprechende Angebote gibt es mittlerweile in fast allen Fitnessstudios oder Gesundheitszentren.
Das hat gleich mehrere Vorteile:
- Ihr Heilmittelbudget wird nicht belastet.
- Die Patientinnen und Patienten müssen weder die Verordnungsgebühr (10 Euro) noch die Beteiligung (10 Prozent) an den Kosten der Krankengymnastik zahlen.
- Die Verordnung wird normalerweise für 12 Monate (Funktionstraining) oder 18 Monate (Rehasport) ausgestellt und kann mit Begründung verlängert werden, Sie brauchen also nicht mehrmals im Jahr nachzuverordnen wie bei Krankengymnastik.
- Die Bandbreite ist groß: Sie können auch die Teilnahme an Herzsportgruppen verordnen oder Funktionstraining als Wassergymnastik, wenn dies in der näheren Umgebung angeboten wird.
Die in der Patientenakte dokumentierte(n) Diagnose(n) sind entscheidend dafür, welche Form der Therapie für die betreffende Person erforderlich und sinnvoll ist. Die Maßnahmen, z. B. Gymnastik (auch Wassergymnastik), Schwimmen, Leichtathletik, Bewegungsspiele, sollten nur in Absprache mit den Patientinnen und Patienten erfolgen, damit diese das Angebot auch annehmen und dabeibleiben.
Für diese Verordnung gibt es sogar eine (kleine) Vergütung:
GOP | Leistung | Wert 2025 |
01621 | Krankheitsbericht, nur auf besonderes Verlangen der Krankenkasse oder Ausstellung der vereinbarten Vordrucke nach den Mustern 11, 53 oder 56 | 44 P. |
Wichtig: Die konkreten Beeinträchtigungen sowie das Ziel von Rehasport bzw. Funktionstraining müssen (auch zur Info der Trainerinnen und Trainer in den Studios) ebenfalls auf dem Verordnungsformular dokumentiert werden.
Dieser Beitrag erschien zuerst in ABRECHUNG exakt. Dein Wissensabo vom 24.06.2025.
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