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GKV-Beitragsstabilisierung: Womit müssen ZAPs rechnen?

Die Auswirkungen des Gesetzentwurfes treffen sowohl Zahnarztpraxen als auch Patientinnen und Patienten, die mit deutlichen Änderungen bei der Versorgung rechnen müssen. Starten Sie deshalb jetzt mit der strategischen Planung für Ihre zukünftige Praxisentwicklung.
Wichtig: Wer immer noch daran glaubt, mit der GKV-Vergütung Patientinnen und Patienten eine gute Grundversorgung zu gewährleisten und schmerzhafte Zuzahlungen ersparen zu können, muss spätestens dieser Tage umdenken.
Jetzt schrittweise Änderungen anstoßen
Die gesetzlichen Änderungen werden nicht sofort wirksam. Es ist jedoch absehbar, dass ab Anfang 2027 die ersten Regelungen in Kraft treten werden und im Laufe des Jahres 2027 weitere folgen.
Es geht also nicht darum, alles sofort umzukrempeln. Gehen Sie vielmehr offen in die Kommunikation, sobald sich konkrete Änderungen an der augenblicklichen Gesetzeslage abzeichnen. Überlegen Sie, welche Konsequenzen sie für Ihre Patientinnen und Patienten haben werden und bereiten Sie sie rechtzeitig darauf vor.
Das bedeutet für Sie: Halten Sie die Augen offen. Ihre KZV wird Ihnen zeitnah die ersten Informationen zukommen lassen, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Wichtig: Eine zeitnahe interne Strategie sowie eine Strategie für die Kommunikation gegenüber Patientinnen und Patienten ist für die zweite Jahreshälfte 2026 dringend anzuraten.
Das sind die geplanten Maßnahmen
- Begrenzung der Vergütung mit Koppelung an die Grundlohnrate.
- Einschnitte in der kieferorthopädischen Therapie mittels geplanter Leistungskomplexe anhand von Schweregraden. Pauschalen werden die Einzelvergütung ersetzen.
- Komplexe Behandlungsverläufe werden voraussichtlich ebenfalls in Pauschalen gefasst. Die Pauschale steht zwar nicht direkt im Gesetz, offenbart sich aber zwischen den Zeilen.
- Kieferorthopädie soll an Fachzahnarztpraxen gebunden werden.
- Ausnahmen der Honorarbegrenzungen sollen bei Kindern, Jugendlichen und vulnerablen Patientinnen und Patienten bestehen bleiben.
- Der Festzuschuss Zahnersatz wird gekürzt: statt der Kombination 60 % – 70 % – 75 % wird es einen Zuschuss von 50 % – 60 % – 65 % geben. Härtefälle bleiben mit 100 % bzw. doppeltem Festzuschuss bestehen, wobei der doppelte Festzuschuss auf die neue Regelung bezogen wird.
Lesen Sie nach im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
JaBr/ES
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