GKV-Füllung und I/L1: Müssen wir eine Begründung angeben?
Antwort unserer Expertin:
Sie dürfen I/L1 nicht abrechnen, wenn Sie dem Patienten damit nur die Behandlung angenehmer gemacht haben. In einem solchen Fall ist die I/L1 eine Privatleistung. Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Hat Ihr Patient aber Angst und ist die Kavität tief, dann ist die I/L1 eine Leistung der GKV.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Qualitätsmanagement
Werden Sie zur Qualitätsmanagementbeauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!