| Magazin
GKV-Füllung und I/L1: Müssen wir eine Begründung angeben?
Antwort unserer Expertin:
Sie dürfen I/L1 nicht abrechnen, wenn Sie dem Patienten damit nur die Behandlung angenehmer gemacht haben. In einem solchen Fall ist die I/L1 eine Privatleistung. Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Hat Ihr Patient aber Angst und ist die Kavität tief, dann ist die I/L1 eine Leistung der GKV.
Thema Abrechnung
Machen Sie sich fit!
Bilden Sie sich weiter und werden Sie zertifizierte Abrechungsmanagerin.
Newsletter
Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.