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Hygienepauschale verlängert bis 30.09.

Gerade noch rechtzeitig vor der Sommerpause haben sich BZÄK, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern geeinigt: Die Hygienepauschale bleibt, zumindest bis 30.09.

Im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen einigte man sich, dass die Hygienepauschale nach GOZ 3010a als analoge Leistung bis zum 30.09.2021 verlängert wird. Es bleibt bei der Berechnung zum Einfachsatz.

Was kommt danach?

Unklar ist, ob es danach eine weitere Verlängerung geben wird. Die kurze Verlängerungsfrist zeigt deutlich, dass sich die Vertragspartner bislang nicht auf eine langfristige oder Dauerlösung festlegen wollen. Wie es scheint, bleiben Zahnarztpraxen trotz hohem Hygieneaufwand, gestiegenen Kosten und hohem Infektionsrisiko in Ihrer Not leider unbeachtet. 

Lesen Sie die Beschlüsse des Beratungsforums nach. Sie finden den Text zur Hygienepauschale unter Nr. 40.

Thema Abrechnung

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