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IGeL mit zunehmender Bedeutung bei vielen Krankheitsbildern: Die Ernährungsberatung

Die richtige Ernährung gewinnt nicht nur bei Diabetes an Bedeutung, sondern auch bei vielen anderen chronischen Erkrankungen wie Rheuma, Hypertonie oder Arthrose. Dabei ist den Patienten nicht geholfen, wenn man ihnen lapidar sagt, sie müssten sich „gesünder ernähren“, und vielleicht noch ein paar Infoblätter austeilt.

Hier könnten die Arztpraxen professionelle Ernährungsberatung anbieten. Die Ausbildung kann auch online und berufsbegleitend absolviert werden und ist eine interessante Fortbildung für MFAs, aber auch Diabetesassistentinnen bzw. -beraterinnen, die sich nicht nur auf Diabetes spezialisieren möchten. Ist die Ausbildung staatlich zugelassen, kann man auch wegen einer Kostenerstattung bei den einzelnen Krankenkassen vorsprechen.

Wenn geschultes Personal vorhanden ist, kann die Ernährungsberatung in der Praxis als Einzelgespräch oder in Gruppen angeboten und als IGeL nach GOÄ abgerechnet werden:

GOÄ-Nr.

Leistung

Wert
2,3-fach

20

Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)

16,09 €

33

Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie) – einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens, je Sitzung

40,22 €

A36

Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten bei Asthma bronchiale, Hypertonie – einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich Auswertung standardisierter Fragebögen, je Sitzung, analog Nr. 33

40,22 €

 

Beachten Sie:

  • Eventuell muss eine Analogisierung von Nr. 33 nach dem Vorbild der Nr. 36 vorgenommen werden, etwa bei Patienten mit Arthrose oder Rheuma.
  • Raten Sie allen GKV-Patienten, die diese Leistungen als IGeL in Anspruch nehmen, sich wegen der Übernahme oder Teilübernahme der Kosten an ihre Krankenkasse zu wenden. Dabei kann die Ausstellung einer Empfehlung nach Muster 36 hilfreich sein.

 

Thema Abrechnung

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