

Ihre Praxis braucht Beratung infolge der Coronakrise? Bafa finanziert Förderung
Voraussetzung für die Bewilligung dieser Förderung ist, dass die Beratungen zur Bewältigung der Probleme dienen, die der Praxis aus der Krise erwachsen sind. Die maximale Zuschusshöhe der Förderung beträgt 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Dieser Zuschuss wird direkt an das beratende Unternehmen gezahlt. Keine Praxis muss in Vorleistung gehen. Die Frist für die Anträge endet am 31.12.2020.
Weitere Informationen zur Förderung und zum Antrag bekommen Sie beim Bafa.

Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
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