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Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist nur eingeschränkt erhältlich

Bis morgen um 12 Uhr können Sie Corona-Impfstoffe für die Woche vom 29. November bis zum 5. Dezember bestellen. Das Bundesgesundheitsministerium meldet, dass jeder Arzt maximal 30 Impfstoffdosen von BioNTech/Pfizer ordern kann. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn teilt mit, dass diese Bestellobergrenze nötig sei, weil nicht genügend Dosen von dem beliebten Impfstoff auf Lager seien. Für die Praxen bedeutet das mehr Arbeit.

Am Wochenende entstand der Eindruck, dass das Bundesgesundheitsministerium den Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer zurückhalte, um zunächst die Bestände Spikevax von Moderna aufbrauchen zu lassen. Ihr Haltbarkeitsdatum drohe zu verfallen. Diese völlig überraschende Mitteilung sorgte für enorme Unruhe in den Arztpraxen. „Gerade jetzt, wo die Praxen ihre Kapazitäten wieder deutlich hochfahren und für die nächste Woche fast 5 Millionen Impfstoffdosen geordert haben, wird die Impfkampagne empfindlich gestört“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.
 

Spahn liefert Begründung nach

Heute trat der Bundesgesundheitsminister vor der Bundespressekonferenz dem Eindruck entgegen, BionNTech werde gedeckelt, um Moderna zuerst zu verimpfen: „Wir liefern alles aus, was wir bekommen, und halten nichts zurück.“ Wegen der hohen Nachfrage nach Booster-Impfungen laufe das BioNTech-Lager gerade leer. Schon vorher hatte der Minister im ZDF eingeräumt: „Das hätten wir klarer kommunizieren müssen."
 

Mehr Beratungs- und Aufklärungsarbeit für die Praxen

Für die Arztpraxen bedeutet die Änderung so oder so, dass mehr Arbeit auf sie zukommt. Denn häufig haben sie den Moderna-Impfstoff gar nicht zur Grundimmunisierung angeboten, die Patienten wurden mit dem Impfstoff von BioNTech zweimal geimpft. Es ist verständlich, dass Patienten verwirrt sind und darauf bestehen, die Auffrischung mit dem Impfstoff zu erhalten, den sie bereits kennen und gut vertragen haben. Es kommt also viel zusätzliche Beratungs- und Aufklärungsarbeit auf Sie als MFA zu. Auch müssen Sie unter Umständen bereits vereinbarte Impftermine streichen, weil Patienten Moderna ablehnen. So kann wertvolle Zeit verloren gehen, die für das Impfen besser genutzt wäre.
 

Impfstoffe von Moderna und BioNTech sind gleichwertig

Nach der aktuellen Empfehlung der STIKO sind beide mRNA-Impfstoffe – Comirnaty und Spikevax – gleichermaßen zum Boostern geeignet. Jens Spahn drückt es anders aus: Das Vakzin von BioNTech sei der Mercedes und das von Moderna der Rolls-Royce.

Für Spikevax von Moderna gibt es keine Bestellobergrenzen. Der Impfstoff ist in Deutschland für die Grundimmunisierung ab 12 Jahren sowie für Auffrischungsimpfungen ab 18 Jahren zugelassen. Für Boosterimpfungen sind nur 0,25 ml notwendig, ein Vial reicht also für 20 Patienten. Auch der Impfstoff von Johnson & Johnson kann unbegrenzt bestellt werden.
 

Neues Infektionsschutzgesetz löst epidemische Lage ab

Am 24. November 2021, also am kommenden Donnerstag, endet zudem die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“. Vom 25. November an wird sie durch das überarbeitete Infektionsschutzgesetz abgelöst. Die Neuregelungen verlangen gemäß 3G-Regel den Nachweis einer Impfung, Genesung oder einen Test am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen. Die 2G-Regel ist von der Hospitalisierung abhängig: Wenn die Zahl der Krankenhauseinweisungen in einem Bundesland den Schwellenwert 3 überschreitet, gilt sie flächendeckend. Dann dürfen nur Geimpfte und Genesene in Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Hotels und zum Frisör.

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