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Integrierte Notfallzentren – das ist geplant

Dreh- und Angelpunkt ist hierbei die Ersteinschätzungsstelle, die der Hilfe suchenden Person die richtige Struktur innerhalb des integrierten Notfallzentrums zuweist. Mittels standardisierter, qualifizierter und digitaler Ersteinschätzung sollen Patientinnen und Patienten „kategorisiert“ und der zuständigen Stelle zugeordnet werden.
So erreicht eine Person durch einen Anruf der Telefonnummer 116117 nicht mehr nur die KV-Terminservicestelle, sondern der Fall kann auch unkompliziert mittels telefonischer ärztlicher Beratung eingeschätzt werden – auch Videokonsultationen sollen möglich sein.
Ist eine persönliche Vorstellung notwendig, kann koordiniert werden, wo sich die Patientin bzw. der Patient schnellstmöglich einfinden soll, um ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Versorgung von lebensbedrohlichen Notfällen durch den Rettungsdienst sowie die mögliche Betreuung durch den Notdienst der KV bleiben bestehen.
INZ sollen mit ihrer Verfügbarkeit rund um die Uhr vor allem der Ersteinschätzung dienen und können auch ohne Anmeldung direkt aufgesucht werden. Eine initiale Kontaktierung über die Telefonnummer 116117 bietet jedoch den Vorteil, dass Patientinnen und Patienten, die bereits telefonisch triagiert wurden, bei Notwendigkeit der Vorstellung im INZ oder in der Notaufnahme priorisiert behandelt werden können.
Folgendes Fallbeispiel schildert eine typische Situation in einer Notaufnahme:
Ursula D., 72 Jahre, stellt sich an einem Freitagabend mit akuten Rückenschmerzen in der Notaufnahme vor. Nach 3 Stunden Wartezeit wird sie dem diensthabenden Arzt vorgestellt, nach ausführlicher Untersuchung wird eine akute Lumboischialgie diagnostiziert. Sie erhält eine intramuskuläre Injektion sowie eine Verordnung zur oralen Einnahme eines Analgetikums. Frau D. soll sich am kommenden Montag zur Kontrolle bei ihrem Hausarzt vorstellen.
Und so sähe das Szenario in einem integrierten Notfallzentrum aus:
Frau D., 72 Jahre, ruft am Freitagabend die 116117 an und klagt über akute Rückenschmerzen. Über das Ersteinschätzungssystem wird entschieden, dass in ihrem Fall ein für das INZ geeigneter Notfall vorliegt.
Sie erhält eine konkrete Adresse sowie eine Wartezeitprognose und wird digital im INZ angemeldet. Vor Ort wird die telefonische Ersteinschätzung validiert und die Patientin wird der KV-Notdienstpraxis des INZ zugeordnet. Nachdem der diensthabende Arzt Frau D. untersucht und behandelt hat, kann sie das INZ nach kurzer Zeit verlassen und die weitere Behandlung mithilfe der Dokumentation in ihrer ePA mit ihrem Hausarzt koordinieren.
Mit der Einführung der INZ wird also eine neue, zentrale Leitstelle im Gesundheitswesen geschaffen, die eine aktive Zusammenarbeit des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes und der Notaufnahme bietet. Ersteinschätzungen sorgen dafür, dass Patientinnen und Patienten schneller und vor allem in der dafür vorgesehenen Instanz im Gesundheitssystem versorgt werden. Mit Verknüpfung der ePA und der Implementierung von Telekonsultationen soll somit bis 2030 ein kosteneffizientes und patientenorientiertes System ausgebaut werden, das neue Standards in der modernen Notfallversorgung setzt.
Doch ist man hier auf dem richtigen Weg, wenn man – wie im Entwurf vorgesehen – Notdienstpraxen auch in normalen Sprechstundenzeiten besetzen will, zu denen Notfallpatientinnen und -patienten problemlos in der Arztpraxis betreut werden könnten? Diese Frage stellen sich wohl einige – besonders in Anbetracht der finanziellen Einbußen, die Arztpraxen eventuell dadurch erleiden. Das innovative Konzept birgt immerhin die Gefahr der „Umleitung“ von Patientinnen und Patienten, sodass den Arztpraxen beträchtliche Einnahmen entgehen.
IB
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