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Jetzt Mundgesundheit verbessern: Bakterien erhöhen das Risiko für schwere Corona-Verläufe

Behandlungen zur Reduktion von Bakterien in der Mundhöhle sind jetzt wichtiger denn je. Schließlich stellen Bakterien und Läsionen in der Mundhöhle bei einer Infektion ein zusätzliches Risiko dar. Und Corona ist hier aller Wahrscheinlichkeit nach keine Ausnahme.

Mit Blick auf die Corona Pandemie kann niemand auf Erfahrungswerte zurückgreifen. Wir wissen aber: Eine Besiedelung mit paropathogenen Bakterien kann das Risiko für den schweren Verlauf einer Erkrankung erheblich erhöhen.

Vorerkrankungen verschlechtern die körpereigene Abwehr

Die Mundhöhle ist eine Eintrittspforte für Keime, die der Körper im Normalfall gut abwehren kann. Bei Patienten mit Vorerkrankungen klappt diese Abwehrfunktion weniger gut. Hier sind zahnärztliche Diagnostik, Prophylaxe und Therapie gefragt.

Klären Sie Risikopatienten darüber auf, dass Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen zur Bakterienreduktion wichtig sind und Sie diese Behandlungen in Ihrer Praxis sicher durchführen können.

Diese 3 Behandlungen verbessern die Mundgesundheit

1. Vorsorgeuntersuchung und Reduzierung von Belägen als Leistung der GKV

Mit BEMA 01 und BEMA 107/107a schaffen Sie eine Grundlage. In Kombination mit der BEMA 04 können Sie Risiken erfassen (ist die BEMA 04 nicht möglich, können Sie die private Leistung der GOZ 4005 anbieten).

2. Untersuchungen zur Ermittlung der Keimbelastung

Diagnostiken zur Keimbestimmung und deren wirksame Reduzierung sind private Leistungen. Dazu gehören: eingehende Diagnostik der Mundhygiene, Instruktion zur häuslichen Mundpflege: 4005, 4000, Ä 298 (Mikrobiologische Markerkeimanalyse mit Auswertung – Laboruntersuchung, § 6 (1) für Parodontitis-Risikotest, 1000, 1010

3. Entfernung von Belägen, Keimreduzierung

Beläge sind ein idealer Nährboden für Bakterien. Deshalb sollten sie genauso entfernt werden wie mögliche Angriffsflächen für eine Neubesiedelung. Das Spektrum der Prophylaxe kann als private Leistungen angeboten werden: 1010, 1040, 4050/4055, 4020, 4025 + Material, § 6 (1) antibakterielle Konditionierung, § 6 (1) Laseranwendungen zur Keimreduktion (z. B. antimikrobielle photodynamische Therapie apdT)

Diese Leistungen sind in der Zahnarztpraxis schon seit Jahren von größter Bedeutung und werden jetzt durch die Corona-Krise noch einmal bedeutender. Die Erfahrung, die Ihre Praxis in diesem Bereich bereits hat, ist ein großer Vorteil. Nutzen Sie sie, um in der aktuellen Situation schnell und professionell zu helfen.

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