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Jetzt vorbereiten: Der neue PAR-Behandlungsablauf ab 01. Juli

Die Formulare sind in vielen Praxen schon angekommen, die Software muss noch nachliefern. Einen reibungslosen Übergang zu den neuen Behandlungsvorgaben werden wir aufgrund der Begleitumstände nicht haben. Schaffen Sie deshalb jetzt die Grundlagen für einen möglichst guten Start.

Bevor die ersten genehmigten Pläne zur PAR-Therapie zurückkommen und die neue PAR- Behandlungsstrecke erfolgt, sollten Sie sich in der Praxis auf die zukünftige Vorgehensweise vorbereiten (die folgende Auflistung beinhaltet nicht die privaten Zusatzleistungen. Diese müssen Sie gesondert vereinbaren):

  • Befundung mittels 01, ggf. 04, Nutzung des Anamnesebogen bzgl. Diabeteserkrankung.
  • Behandlungsnotwendigkeit gegeben (Richtlinie).


Wichtig: Ab 01.07.2021 ist keine Vorbehandlung und keine Mitarbeit des Patienten mehr nötig.

  • Besteht ein Diabetes, dann HbA1c Wert anfordern:

 

Patient: ……………………………………  geb.: ………………………………

Bei o.g. Patient muss eine systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen durchgeführt werden. Der Patient hat eine Diabeteserkrankung angegeben.

Wir benötigen für die Kostenübernahme der GKV einen aktuellen HbA 1c Langzeitzuckerwert, keinen Schnelltest.


Hausarztpraxis: ………………………………………………………………………………………………….


HbA1c – Wert: …………………………                       Datum: …………………    Stempel/Unterschrift

 

  • Neuen PAR-Plan mit sämtlichen Daten erstellen.
  • PAR-Plan an die GKV zur Genehmigung senden (Porto darf berechnet werden).
  • Genehmigung abwarten (max. 3 Wochen gem. § 13 SGB V – Verlängerung ist mit einer erteilten Begutachtung möglich).
  • Notwendige konservierende/chirurgische Behandlungen planen.
  • Nach Genehmigung: Aufklärungsgespräch nach BEMA ATG und Mundhygieneunterweisung nach BEMA MHU terminieren.
  • Notwendige konservierende/chirurgische Behandlungen abschließen.
  • Vereinbarung der Behandlung nach BEMA AIT a/b, ggf. BEMA 108.
  • Planung der Nachsorge nach BEMA 111.
  • Nach 3–6 Monaten nach 111 erfolgt eine Befundevaluation nach BEMA BEV a und die Entscheidung: offenes Verfahren ja/nein.
  • Erfolgt ein offenes Verfahren: Anzeige an die GKV (keine Genehmigung).
  • Offenes Verfahren nach BEMA CPT a/b.
  • Planung der Nachsorge nach BEMA 111.
  • Nach 3–6 Monaten nach 111 erfolgt eine erneute Befundevaluation nach BEMA BEV b.
  • Start in die UPT mit dem Behandlungsumfang der entsprechenden Gradeinteilung (A, B, C).
  • Ist die UPT nicht ausreichend, können Sie eine Verlängerung beantragen.

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