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KBV legt neues Schaubild zur Corona-Testung vor
Das aktualisierte Schaubild zeigt, wer sich unter Berücksichtigung der neuesten seit Dezember geltenden Regelungen in der Arztpraxis testen lassen kann und wie diese Leistungen korrekt abgerechnet werden. Die KBV hat in ihr Schaubild auch mitaufgenommen, was bei der präventiven Testung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Arztpraxen und in Praxen nichtärztlicher Heilberufe zu beachten ist.
Das Schaubild der KBV können Sie hier abrufen. Die Druckversion gibt es hier.
Thema Abrechnung
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