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Knirscherschiene GKV: Funktionsanalytik ist Privatsache

Der Grundsatz in der GKV lautet: Bestehende Krankheiten behandeln und Verschlimmerung vermeiden. Prophylaxe oder eingehende Diagnostik sind selten als Sachleistung vorgesehen. So ist es auch bei der Schienenversorgung. Die GKV übernimmt Behandlung und Versorgung mit der Schiene, jedoch keine Diagnostik. Bei Kiefergelenksproblemen müssen die Betroffenen entscheiden, wie viel ihnen eine gute Diagnostik wert ist.

Klären Sie umfassend über die Diagnosemöglichkeiten bei Kiefergelenksproblemen auf. Erst dann kann eine Entscheidung über private Leistungen getroffen werden. Für die Planung der Kosten können Sie auf die GOZ 0040 zugreifen.

 

Den ganzen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von ZFA exklusiv.

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