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Kooperationsvertrag: Im Pflegeheim Gutes tun

Es häufen sich die Anfragen von Pflegeheimen, die um die zahnmedizinische Betreuung ihrer Patientinnen und Patienten bitten. In vielen Regionen gibt es hier Engpässe. Die Versorgung älterer Menschen sollte uns allen am Herzen liegen. Ihre Zahnarztpraxis kann hier dringend nötige Unterstützung leisten.

Das Personal in Pflegeeinrichtungen ist oft überfordert mit der Versorgung von Zahnersatz. Auch die Zahn- und Mundpflege leidet, wenn das Fachwissen über die Anforderungen der Versorgungsformen fehlt. Die Folge sind oft Entzündungen, die zum einen den Körper belasten und zum anderen teure und aufwendige Versorgungen zerstören können. Der Wunsch, auch mit Zahnersatz noch gut essen zu können, ist für viele Pflegebedürftige aufgrund mangelhafter Pflege in weite Ferne gerückt.

Angehörigen und Pflegepersonal ist oft nicht bewusst, wie wichtig gut sitzender Zahnersatz im Alltag für ältere Menschen ist und wie unangenehm die Schmerzen sind, die durch mangelhafte Pflege verursacht werden. Klagen der Pflegebedürftigen werden häufig mit einem Schulterzucken quittiert, mit dem Hinweis: „Dann muss der Zahn eben raus und es gibt eine Prothese!“ 

Ihre Zahnarztpraxis kann für Pflegebedürftige im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem Pflegeheim wertvolle Unterstützung leisten und die Zahn- und Mundhygiene deutlich verbessern.

 

Ihre Zahnarztpraxis kann helfen – vielleicht eine Kooperation ab 2026?

In der Nähe Ihrer Praxis gibt es sicher ein Pflegeheim, das Sie im Rahmen eines Kooperationsvertrags unterstützen können. Sie sollen zunächst im Rahmen eines Kooperationsvertrags Pflegebedürftige betreuen und Befunde erfassen. Die Pflegebedürftigen dürfen weiterhin bei ihrer Hauszahnarztpraxis in Behandlung bleiben. Das bedeutet für Sie, dass Sie eng mit der Hauszahnarztpraxis zusammenarbeiten. 

Wichtig: Für den Besuch im Pflegeheim benötigen Sie nur Ihre Instrumente.

 

Potenzial für neue Patientinnen und Patienten

Ihre Tätigkeit im Rahmen eines Kooperationsvertrags muss sich nicht auf Befunderhebung, Kooperation mit der Hauszahnarztpraxis und Dokumentation beschränken. Oft ergibt sich eine weitere zahnmedizinische Betreuung, wenn Bewohnerinnen und Bewohner zu Ihnen Vertrauen gefasst haben. Diese Betreuung ist freiwillig, darüber entscheiden die Patientinnen und Patienten selbst. 

 

Zahnarztpraxis, Pflegeheim und Bewohner profitieren

Für Pflegeheime ist die Kooperation mit einer Zahnarztpraxis ein großes Plus, denn sie bietet Sicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner. Viele Heime bereiten entsprechende Räume vor, die Sie nutzen können. In der Regel unterstützt das Heim Sie auch bei der Organisation Ihrer Besuche. Ihr Geräte- und Materialeinsatz ist zunächst gering. Sie können langsam in die Verantwortung hereinwachsen. 

Ein großer Vorteil für Sie ist, dass die Vergütung im Rahmen eines Kooperationsvertrags keinem Budget unterliegt.

Ihre Patientinnen und Patienten im Pflegeheim werden Ihnen dankbar sein für Ihr Engagement. Sie leisten mit Ihren regelmäßigen Besuchen einen wertvollen Beitrag für ihr Wohlergehen und den Erhalt teuren Zahnersatzes.

JaBr/ES

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