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Krankenkassen wollen ePA-Daten nutzen: Hausärzte schlagen Alarm

Bisher dürfen Krankenkassen die medizinischen Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht einsehen. Das könnte sich durch das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kranken- und Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen Gesundheitsdaten ihrer Versicherten auswerten dürfen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnt vor den Folgen.
Um welche Daten geht es?
Ziel der Neuregelung soll sein, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Versicherte gezielt auf mögliche Erkrankungen oder notwendige Untersuchungen hinzuweisen.
Dazu sollen die Krankenkassen mit Einwilligung der Versicherten Daten aus deren ePA verarbeiten dürfen. Das betrifft beispielsweise Informationen, die auf seltene Erkrankungen, Krebs, schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder eine drohende Pflegebedürftigkeit hinweisen.
Die Krankenkassen könnten Versicherte anschließend auf entsprechende Risiken aufmerksam machen und ihnen eine ärztliche Abklärung empfehlen.
Möglicher Vertrauensverlust
Was erstmal nach einer sinnvollen Vorsorgemaßnahme klingt, stößt bei der Ärzteschaft auf erhebliche Kritik.
Markus Blumenthal-Beier, Co-Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, bezeichnete die Pläne gegenüber dem Spiegel als „Dammbruch“. Er befürchtet, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter geschwächt wird.
Besonders kritisch sieht der Verband den Umgang mit der erforderlichen Einwilligung. Zwar sollen die Krankenkassen nicht ohne Zustimmung auf die Daten zugreifen dürfen. Blumenthal-Beier bezweifelt jedoch, dass alle Versicherten ausreichend über die Tragweite ihrer Entscheidung informiert werden.
Die Sorge: Wer einer Datenverarbeitung zustimmt, könnte möglicherweise gar nicht wissen, welche persönlichen Gesundheitsinformationen dadurch zugänglich werden.
Warum könnte der Zugriff problematisch sein?
In der ePA können sensible Informationen gespeichert sein, etwa zu psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder sexuell übertragbaren Infektionen.
Solche Angaben vertrauen Patientinnen und Patienten ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten an. Wenn künftig auch Krankenkassen darauf zugreifen könnten, besteht die Gefahr, dass manche Menschen bestimmte Beschwerden nicht mehr offen ansprechen oder Informationen bewusst aus ihrer ePA heraushalten.
Hinzu kommt, dass Krankenkassen nicht nur für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten zuständig sind, sondern auch deren Kosten finanzieren. Kritiker befürchten deshalb Interessenkonflikte, wenn die Krankenkassen detaillierte Informationen über individuelle Gesundheitsrisiken erhalten.
Was können Versicherte tun?
Nach dem Gesetzentwurf wäre eine ausdrückliche Einwilligung Voraussetzung für die geplante Datenauswertung. Wer nicht möchte, dass die eigene Krankenkasse entsprechende Gesundheitsinformationen verarbeitet, muss dieser Nutzung daher nicht zustimmen.
Versicherte können außerdem bereits heute über ihre ePA-App festlegen, welche medizinischen Einrichtungen auf ihre Akte zugreifen dürfen. Auch einzelne Dokumente lassen sich verbergen. Diese Einstellungen betreffen allerdings die Zugriffsrechte medizinischer Einrichtungen und nicht unmittelbar die geplante Datennutzung durch Krankenkassen.
Elektronischer Medikationsplan
Unabhängig von der Diskussion um den Datenzugriff wird die ePA technisch weiterentwickelt. So soll der elektronische Medikationsplan ab Anfang 2027 bundesweit verfügbar sein.
Anders als die bereits vorhandene Medikationsliste, die automatisch Informationen aus eingelösten E-Rezepten enthält, soll der Medikationsplan einen umfassenderen Überblick über die Arzneimitteltherapie bieten.
Neben den verordneten Medikamenten können darin beispielsweise Dosierungen, Einnahmehinweise und weitere Arzneimittel erfasst werden.
Volltextsuche folgt
Ab Januar 2027 soll dann schrittweise eine Volltextsuche eingeführt werden. Das bedeutet, dass sich dann auch die Inhalte der gespeicherten Dokumente nach bestimmten Begriffen durchsuchen lassen. Das könnte die Suche nach älteren Befunden, Diagnosen oder Untersuchungsergebnissen deutlich erleichtern.
MT
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