>>>> Immer top informiert und praktische Tipps für den Praxisalltag: Mit unserem kostenlosen Newsletter! <<<


Krankschreibung bald auch per Videosprechstunde möglich?
Zweierlei Bedingungen sind Voraussetzung für die Krankschreibung per Video: Der Patient muss der Praxis bekannt sein und seine Erkrankung muss per Videosprechstunde untersucht werden können. Die aufgrund der Untersuchung ausgestellte Krankschreibung gilt dann maximal für 7 Tage, eine Folgekrankschreibung per Video ist nicht möglich. Umgekehrt kann aber ein Patient weiterhin per Video krankgeschrieben werden, wenn er für die Erstverordnung persönlich in der Praxis vorstellig geworden ist.
Bevor aber die neue Richtlinie greift, muss erst noch das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss prüfen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht die Krankschreibung per Video kritisch. Sollte der Beschluss aber nicht beanstandet werden, tritt die neue Richtlinie in Kraft.
Beachten Sie
Patienten haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung per Video. Es entscheidet immer der Arzt, ob er eine Krankschreibung auf diesem Wege ausstellt oder nicht.
Übrigens
Einer Analyse der IKK unter IKK Classic-Versicherten zufolge ist die Zahl der Krankschreibungen im ersten Halbjahr 2020 nicht gestiegen, wie so mancher bei Einführung der telefonischen AU mutmaßte. Im Gegenteil: Während sich im ersten Halbjahr 2019 noch 45,3 % der Versicherten mindestens einen Tag krankschreiben ließen, waren es im gleichen Zeitraum 2020 nur 41,7 % der Beschäftigten.
Die IKK gehört mit 1,5 Millionen zu den 10 größten gesetzlichen Krankenkassen.

© 2026 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Haben Sie uns über Google gefunden?
Mit PKV Institut als hinterlegter Quelle bekommen Sie unsere Artikel und Inhalte häufiger in die Schlagzeilen gespielt − gut recherchierte und geprüfte Inhalte, direkt in Ihren Ergebnissen.
>>> Stellen Sie hier PKV Institut als bevorzugte Quelle bei Google ein.
Alle Praxisabläufe im Griff!
Unser Fernlehrgang zum/zur Praxismanager/-in bietet Ihnen die perfekte Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und mehr Verantwortung zu übernehmen!

