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„Krummer“ Faktor in der GOZ – ist das erlaubt?

Sie wollen ein bestimmtes Honorar erreichen, geben die Summe ein und erhalten von Ihrer Software einen Faktor mit 4 Stellen nach dem Komma. Das kommt besonders oft bei der Mehrkostenvereinbarung vor, wenn Sie den Betrag für den BEMA-Abzug anpassen. Der Eigenanteil löst oft krumme Faktorzahlen aus. Ist ein solcher Faktor auf der Rechnung erlaubt?

Grundsätzlich gibt es in der GOZ zu diesem Thema keine eindeutige Auskunft. Ob ein Faktor 1- oder mehrstellig nach dem Komma angegeben werden darf, gibt das Regelwerk der GOZ nicht vor. § 5 Abs. 1 GOZ geht nur von einem „Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes“ aus. Eine Vorgabe, dass die Stellen hinter dem Komma limitiert sind, gibt es in § 5 nicht. 
 

Anlage 2 der GOZ liefert die Antwort

Fündig wird man in § 10 GOZ. Dort steht, dass eine „Rechnung nach der Anlage 2“ auszustellen ist. In Anlage 2 steht in der Spalte „Faktor“ die Angabe „x,xx“. 

Es ist also aus Sicht der GOZ kein Problem, einen Faktor mit Nachkommastellen zu versehen. Nutzen Sie diese Funktion?
 

Nutzen Sie die individuelle Faktoranpassung!

Es kann mehrere Gründe geben, den Faktor individuell anzupassen und das Honorar zu gestalten. Die o. g. Mehrkosten bei Füllungen sind ein Grund. Die Anpassung an den BEMA ist ein weiterer und noch dazu ein wichtiger Grund, denn die Vergütung im BEMA ist oft deutlich besser in der GOZ. Der Zugriff auf den Faktor ist daher unausweichlich. Mit Blick auf die Vergütung des BEMA sollten Sie die Faktorgestaltung realistisch anpassen. 

Beispiel:

GOZ 0070 F: 2,3 = 6,47€               BEMA 8/ViPr = ca. 7,50 €     

So gehen Sie vor: Geben Sie den BEMA-Betrag als Honorar in die GOZ-Position ein und lassen Sie die Software den Faktor berechnen. In unserem Beispiel ergibt das einen Faktor von 2,6670. 
 

Wichtige Grenze: 2,3

Der wichtige Grenzwert der GOZ ist gemäß § 5 der Faktor 2,3 als mittlerer Wert. Sobald Sie diesen überschreiten, müssen Sie eine Begründung nach Umstand/Schwierigkeit und/oder Zeitaufwand ergänzen. Ihre Software kann somit die Begründungsabfrage bereits ab Faktor 2,31 auslösen. In einem solchen Fall sollten Sie auf die zweite Nachkommastelle verzichten und bei Faktor 2,3 bleiben, um sich eine aufwendige Begründung zu ersparen. Oder aber Sie heben den Faktor deutlich an, z. B. auf 2,5+, und fügen die geforderte Begründung an. 

 

JaBr/ES

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