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Kündigung + AU: Vorsicht bei zeitlichem Zusammenhang

Zahnarztpraxen fehlen die Fachkräfte: ZFA, ZMF, ZMV, ZMP oder DH werden mitunter aktiv abgeworben. Es ist heute wichtiger denn je, die Arbeitsbedingungen attraktiv zu gestalten. Kommt es trotzdem zu einer Kündigung, müssen Sie Ihre Rechte kennen, insbesondere wenn mit der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird.

Tanja B. legt Ihrer Chefin gleichzeitig mit der Kündigung eine AU für den Zeitraum der Kündigungsfrist vor. Sie erscheint ab Kündigung nicht mehr in der Praxis – leider kein Einzelfall.

Für die Arbeitsunfähigkeit von Tanja kann es gute Gründe geben: eine nachgewiesene Erkrankung, Mobbing, Burn-out. Hat die Chefin allerdings Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Tanjas AU, kann sie diese anzweifeln.
 

AU für den schnellen Ausstieg – das sind Ihre Rechte

Stimmen Kündigung, Kündigungsfrist und Datum der AU-Bescheinigung zeitlich überein, kann die Praxisleitung eine AU anzweifeln. In einem Urteil vom 08.09.2021 (AZ 5 AZR 149/21) ging es um eine solche verdächtige Übereinstimmung. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber die AU anzweifeln darf:

„Wird ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.“

Wichtig: Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit einer Kündigung muss eindeutig nachweisbar und stichhaltig sein.
 

Zufriedene Mitarbeiterinnen kündigen nicht

Versuchen Sie nach Kräften, den Weggang eines Teammitglieds zu vermeiden. Jede Kündigung schlägt Löcher – menschlich wie kollegial. Mit dem augenblicklichen Fachkräftemangel können Stellen oft nur schwer nachbesetzt werden.

Machen Sie Ihre Praxis zu einem attraktiven Arbeitsplatz:

  • Führen Sie regelmäßig Zielvereinbarungs- und Mitarbeitergespräche.
  • Verbessern Sie die Mitarbeiterförderung durch regelmäßige Fortbildungen.
  • Gewähren Sie Zusatzleistungen:
    • betriebliche Altersvorsorge,
    • Gesundheitsförderung,
    • Fahrtkostenzuschüsse.
  • Bieten Sie flexible Arbeitszeitmodelle, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.
  • Stärken Sie den Teamgeist durch regelmäßige Teamevents.
  • Erheben Sie regelmäßig die Mitarbeiterzufriedenheit. Damit signalisieren Sie: Jeder wird gehört und gesehen. 

 

Heute schon gelobt?

Zeigen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Wertschätzung – auf ehrliche Art und Weise und am besten täglich. Damit tun Sie mehr für die Mitarbeitermotivation als Sie denken.

Hier erfahren Sie, wie es um die Zufriedenheit in Arzt- und Zahnarztpraxen bestellt ist und wie sie sich verbessern lässt: Was Arzt- und Zahnarztpraxen jetzt für MFAs und ZFAs tun können.
 

Lust auf Weiterbildung?

Auch die Mitarbeitermotivation ist Thema von Workshops und Vorträgen auf dem 15. Deutschen MFA-Tag und ZFA-Tag. Wo? In München. Wann? Am 25 Juni 2022. Mehr Infos dazu lesen Sie hier.

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