| Magazin

Kürzere Quarantäne- und Isolationszeiten sollen bald gelten

Sollten Sie als MFA Kontakt zu einem Corona-Infizierten haben und in Quarantäne müssen, können Sie sich schon nach sieben Tagen freitesten, wenn Sie keine Symptome haben. Das sehen die neuen Quarantäne-Regeln vor. Allerdings ist noch offen, ab wann diese Regeln gelten.

Die Bundesregierung sorgt sich um die gesundheitliche Versorgung. Fallen viele Ärzte und MFAs aus, weil sie Kontakt zu Corona-Infizierten (Quarantäne) hatten oder sich selbst mit dem Coronavirus infizierten (Isolation), fehlen wichtige Personen für die Behandlung der Kranken. Dieses Problem ist vor dem Hintergrund der Omikron-Variante besonders relevant. Sie verbreitet sich rasant und dominiert in Norddeutschland bereits das Infektionsgeschehen. Der Expertenrat, den die neue Bundesregierung vor Weihnachten einsetzte, erwartet, dass Arztpraxen und Krankenhäuser in den kommenden Wochen stark beansprucht werden und es zu Engpässen kommt.

Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann. Um die Situation zu entschärfen, beschlossen Bund und Länder Ende vergangener Woche, dass:

  • Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sind. Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).
  • Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“. Es ist ein Nachweis notwendig.
     

Möglich wird diese Regelung, weil eine Infektion mit der Omikron-Variante kürzer verläuft. Die Infizierten sind schneller ansteckend, aber auch schneller nicht mehr ansteckend. Wann die neuen Regeln gelten, steht noch nicht endgültig fest. Möglich ist, dass sie am kommenden Wochenende in Kraft treten.
 

Test zur richtigen Zeit am richtigen Ort

Ob eine Infektion mit der Omikron-Variante per Selbsttest festgestellt wird, hängt sehr vom Patienten und dem richtigen Zeitpunkt ab. Motivieren Sie Ihre Patienten, sich bei Symptomen wie Husten, Schnupfen oder Unwohlsein mit einem Antigenschnelltest zu testen. Viele Menschen scheuen davor zurück.

Die Gesundheitsbehörde der USA (FDA) bezweifelt, dass Schnelltests die Omikron-Mutation zuverlässig nachweisen können. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) reagiert mit dem Hinweis, dass es bis Mitte Dezember 2021 insgesamt 245 Antigentests prüfte und 199 davon zuließ. Sie seien zum Nachweis der Omikron-Variante geeignet. Allerdings haben die Tests nicht immer eine so hohe Empfindlichkeit, dass sie eine geringe Viruslast nachweisen. Virologen empfehlen daher, sich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu testen. Auch sei es sinnvoll, bei Schnupfen die Probe aus der Nasenschleimhaut zu entnehmen und bei Husten einen Rachenabstrich zu machen. Zudem hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Positivliste angekündigt, auf der für den Omikron-Nachweis gut geeignete Tests aufgeführt sind.

Das Robert Koch-Institut hat eine ausführliche Orientierungshilfe für Tests erstellt, die auch alle weiteren Schritte zu Behandlung, Meldung beim Gesundheitsamt und Hygienemaßnahmen umfasst.
 

Long-COVID erhöht Besuche in den Hausarztpraxen

Patienten, die einen relativ leichten COVID-19-Verlauf hatten und ambulant behandelt wurden, sind häufig noch lange bei schwacher Gesundheit. Sie suchen deutlich häufiger ihre Hausarztpraxis auf als Nichtinfizierte oder Patienten nach einer überstandenen Grippe. Das haben Forscher aus Großbritannien herausgefunden. Sie werteten die Daten von 456.000 Patienten aus 1.400 Hausarztpraxen aus. Zu den typischen Long-COVID-Symptomen gehörten Riech- und Schmeckdefizite, Muskelschmerzen, Fatigue, Schlaflosigkeit und Thromboembolien. Klinikaufenthalte und Arztbesuche nahmen nach der Infektion um 15 bis 20 % zu.

Thema Abrechnung

Machen Sie sich fit!

Bilden Sie sich wei­ter und wer­den Sie zer­tifi­zierte Ab­rechungs­mana­gerin.


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.