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Leistungen im Auftrag öffentlicher Kostenträger: So rechnen Sie richtig ab

Mal braucht das Jugendamt eine ärztliche Einschätzung, mal der Rentenversicherungsträger oder die Arbeitsagentur. Wie Sie Leistungen für solche öffentlichen

Leistungsträger abrechnen dürfen, ist im Paragraphen 11 der GOÄ geregelt:

 

© Vorschaubild: Shutterstock/M.Schuppich

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