

Leserfrage: Abrechnung Beratung Implantat
Antwort unserer Expertin
Sie können im Vorfeld mittels BMV-Z die Beratung als private Leistung vereinbaren und die Sitzung insgesamt als außervertragliche Leistung anbieten. Neben den Leistungen des Anästhesisten können Sie die 0030, die Ä1 + Ä4 (Beratung Partner) oder Ä 34, Ä5, ggf. 1000, 4000, 4005, 6190 vereinbaren. Nutzen Sie Planungsmodelle, käme die 0050/0060, 5170 + § 9 hinzu, ggf. 8080.
Als Formular verwenden Sie einfach die private Kostenvereinbarung mittels BMV-Z, z. B. wie bei einer PZR.
Bleiben Sie am Ball!
Sie interessieren sich für Abrechnungsfragen und möchten auf dem Laufenden bleiben? Dann testen Sie ZFA exklusiv. Jeden Monat informieren wir Sie auf zwei Seiten zu Fragen der Abrechnung in der Zahnarztpraxis. Hier geht's zum Probeabo.

Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
Newsletter
Registrieren Sie sich kostenlos für unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßig Infos zu aktuellen Veranstaltungen und News.