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Leserfrage: Abrechnung Vitalitätsprüfung GKV-Patient

Wir haben bei einem Kassenpatienten eine Vitalitätsprüfung durchgeführt. Können wir das grundsätzlich bei jeder Füllung machen und abrechnen?

Antwort unserer Expertin

Die ViPr wird als „Füllposition“ gern geprüft. Gemäß Wirtschaftlichkeitsgebot sollte sie nur berechnet werden, wenn es auch eine Indikation gibt. Eine Füllung allein reicht dafür nicht aus. In der Regel sollte die ViPr in Verbindung mit der BEMA 01 geprüft und berechnet werden. Ergibt sich später eine andere Indikation (z. B. Schmerzen) kann die ViPr zusätzlich berechnet werden. Als pauschale Position neben der Füllung sollte sie jedoch nicht berechnet werden. Bei der GOZ ist das anders. Da kann die ViPr immer berechnet werden, wenn sie erbracht wurde.

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