Leserfrage: Abrechnung Vitalitätsprüfung GKV-Patient
Antwort unserer Expertin
Die ViPr wird als „Füllposition“ gern geprüft. Gemäß Wirtschaftlichkeitsgebot sollte sie nur berechnet werden, wenn es auch eine Indikation gibt. Eine Füllung allein reicht dafür nicht aus. In der Regel sollte die ViPr in Verbindung mit der BEMA 01 geprüft und berechnet werden. Ergibt sich später eine andere Indikation (z. B. Schmerzen) kann die ViPr zusätzlich berechnet werden. Als pauschale Position neben der Füllung sollte sie jedoch nicht berechnet werden. Bei der GOZ ist das anders. Da kann die ViPr immer berechnet werden, wenn sie erbracht wurde.
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