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Leserfrage: BEMA 124 zweimal pro Quartal möglich?

Dürfen wir die BEMA 124 maximal zweimal pro Quartal abrechnen oder allgemein maximal zweimal?

Antwort unserer Expertin:

Die BEMA 124 darf insgesamt pro Kind nur 2-mal abgerechnet werden. Beachten Sie, dass Sie für die Berechnung der Position die Vorgaben erfüllen müssen:

  • Es muss sich um Milchzähne handeln.
  • Es muss ein Kreuz- oder Zwangsbiss vorliegen.
  • Es darf nicht zeitgleich eine Kfo-Therapie mit 119/120 vorliegen.


Die 124 ist eine therapeutische Maßnahme ohne Behandlungsplan nach BEMA 5. Ist bei dem betreffenden Kind ein erneutes Einschleifen nötig, so geht dies nur als private Leistung via GOZ mittels vorheriger Vereinbarung nach BMV-Z.

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