

| Magazin
Leserfrage: Beratung am Samstag: Zuschlag zur GOÄ Ä 34 möglich?

Antwort unserer Expertin:
Sie denken sicher an den Zuschlag D „Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen“. Dieser darf leider nicht in Kombination mit der GOÄ Ä 34 berechnet werden. Der Zuschlag kann von Zahnarztpraxen nur auf die GOÄ Ä1, Ä3, Ä4, Ä5 oder Ä6 angewendet werden.
Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
Newsletter
Registrieren Sie sich kostenlos für unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßig Infos zu aktuellen Veranstaltungen und News.