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Leserfrage: Beratung am Samstag: Zuschlag zur GOÄ Ä 34 möglich?

Wir haben einen privat versicherten Patienten an einem Samstag umfassend beraten. Die GOÄ Ä 34 wäre erfüllt. Gibt es dafür noch einen Zuschlag?

Antwort unserer Expertin:

Sie denken sicher an den Zuschlag D „Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen“. Dieser darf leider nicht in Kombination mit der GOÄ Ä 34 berechnet werden. Der Zuschlag kann von Zahnarztpraxen nur auf die GOÄ Ä1, Ä3, Ä4, Ä5 oder Ä6 angewendet werden.

Thema Abrechnung

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