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Leserfrage: Bescheinigungen und Bonusheft: Wie rechnen wir die Zeitfresser ab?

Immer wieder verlangen Patienten Bescheinigungen von uns, für die Zusatzversicherung, den Arbeitgeber, die Schule, eine Bewerbung etc. Außerdem gibt es Patienten, die Ihr Bonusheft nicht mehr finden und uns bitten, ein neues auszustellen. Oder Patienten legen uns das Bonusheft Ihrer GKV vor und bitten uns, die Einträge vorzunehmen. Bisher machen wir das alles umsonst, aber in letzter Zeit ist der Aufwand deutlich größer geworden und wir möchten das Ganze gerne abrechen.

Wie berechnen wir solche Verwaltungsarbeiten? Welche Positionen schreiben wir auf die Rechnung und welches Honorar setzen wir an?

 

Antwort unserer Expertin:

Für diese Verwaltungsarbeiten gibt es keine Positionen in der GOZ oder dem BEMA. Sie berechnen einfach Ihren tatsächlichen Aufwand. Die Beträge können variieren, je nachdem, welche Leistung Sie erbringen. Erfragen Sie in Ihrer Steuerkanzlei, welcher Stundensatz für solche Verwaltungsarbeiten in Ihrer Praxis angemessen ist. Ermitteln Sie auf dieser Basis feste Pauschalsätze für die einzelnen Tätigkeiten. Gemäß BGB dürfen Sie dies als Auslage berechnen. 

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Thema Abrechnung

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