>>>> Kostenlose Testphase: Testen Sie 4 Wochen lang, ob unser Fernlehrgang zu Ihnen passt!  <<<<

| Magazin

Leserfrage: Bleaching schriftlich vereinbaren?

Wir führen immer wieder kosmetische Bleachings bei Privatpatienten durch. Dafür fertigen wir keine Schienen an, sondern bestimmen die Farbe und tragen das Bleachmittel auf. Sollen wir vorab eine schriftliche Vereinbarung mit den Patientinnen und Patienten abschließen oder reicht die mündliche Zustimmung aus?

Antwort unserer Expertin:

Führen Sie das Bleaching aus kosmetischen Gründen durch, ist eine schriftliche Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ vor Behandlungsbeginn erforderlich.

§ 2 Abs. 3: Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 und ihre Vergütung müssen in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. Der Heil- und Kostenplan muss vor Erbringung der Leistung erstellt werden; er muss die einzelnen Leistungen und Vergütungen, sowie die Feststellung enthalten, dass es sich um Leistungen auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist. § 6 Abs. 1 bleibt unberührt.

§ 1 Abs. 2 Satz 2: Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.

© 2026 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 


Haben Sie uns über Google gefunden?

Mit PKV Institut als hinterlegter Quelle bekommen Sie unsere Artikel und Inhalte häufiger in die Schlagzeilen gespielt - gut recherchierte und geprüfte Inhalte, direkt in Ihren Ergebnissen.

-> Hier PKV Institut als bevorzugte Quelle einstellen.

Alle Praxisabläufe im Griff!

Unser Fernlehrgang zum/zur Praxismanager/-in bietet Ihnen die perfekte Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und mehr Verantwortung zu übernehmen!