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Leserfrage: Brücke für Kollegin als RV?

Antwort unserer Expertin:
Nein, das dürfen Sie nicht. Sie würden eine andere Versorgung eingliedern als sie beantragen und mit Ihrer Unterschrift die falsche Versorgung bestätigen. Damit kann die Genehmigung der GKV hinfällig werden. Sie müssen die tatsächliche Versorgung als gleichartig beantragen und können wegen der Kosten den Faktor der GOZ-Positionen von HKP Teil II anpassen.
Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
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