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Leserfrage: Glasfaserstift und Härtefall – Wie rechnen wir ab?

Die Sache mit den Stiftaufbauten wirft bei uns immer wieder Fragen auf. Wir haben folgenden Fall: OK Telearbeit, 3 Restzähne, Härtefall, Patientin benötigt bei 13 und 23 Stiftaufbauten. Wir verwenden Glasfaserstifte und haben dazu folgende Fragen:

• Bekommt die Patientin den Zuschuss 1.4 trotz Glasfaserstift?

• Verliert sie den 100%igen Härtefall, sodass nur der doppelte Festzuschuss von der Kasse übernommen wird?

• Kann ich auf den 1.4 verzichten und privat mit der Patientin den Glasfaserstift nach GOZ abrechnen? Behält die Patientin dann trotzdem den Härtefall zu 100%?

Antwort unserer Expertin:

Der Zuschuss 1.4 steht Ihrer Patientin auch bei Verwendung eines Glasfaserstiftes zu. Allerdings wandelt der Glasfaserstift die Versorgung in eine gleichartige Versorgung um, mit der Konsequenz, dass Sie den vollen Härtefall verliert. Der Patientin steht aber die Sachleistung zu, daher sollte ein metallener Stift als RV zur Verfügung stehen.

Ich rate Ihnen dringend davon ab, die Härtefallregelung mittels privater Vereinbarung zu unterwandern. Der Stift stellt eine Notwendigkeit der Versorgung dar und gehört somit zur Sachleistung und zur Gesamtplanung des HKP.

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