Leserfrage: GOZ 2020 bei bakteriendichtem Verschluss für GKV-Versicherte?
Antwort unserer Expertin:
Im BEMA ist der provisorische Verschluss Leistungsinhalt. Berechnen Sie die 2020 zusätzlich, liegt eine unerlaubte Doppelberechnung vor.
Die relevanten BEMA-Positionen sind folgendermaßen definiert:
- 29: Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn
- 34: Medikamentöse Einlage … ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung
- 35: Wurzelkanalfüllung einschließlich eines evtl. provisorischen Verschlusses, je Kanal
In der GOZ muss der provisorische Verschluss separat berechnet werden, im BEMA geht das aufgrund der Leistungsbeschreibung nicht. Man kann bei gesetzlich Versicherten bei einer zusätzlichen privaten Med nach GOZ die 2020 für einen speicheldichten Verschluss berechnen, allerdings nicht in Verbindung mit 29, 34 und 35.
GOZ 2020 ist der speicheldichte Verschluss, der bakteriendichte Verschluss wird in der Regel gem. § 6 (1) GOZ analog berechnet. Sie könnten daher den bakteriendichten Verschluss als private Leistung mit GOZ 2400, 2420 zusätzlich vereinbaren. Allerdings sind die Definition bzw. die Unterschiede zwischen „bakteriendicht“ und „speicheldicht“ nicht eindeutig, daher wäre ich bei gesetzlich Versicherten mit dieser Vereinbarung vorsichtig.
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