Leserfrage: K4 auch im Seitenzahnbereich?
Antwort unserer Expertin:
Die K4 ist nicht auf die Frontzähne begrenzt, obwohl wir das aus dem FZ-Bereich so kennen. Insofern liegen Sie mit Ihrer Einschätzung richtig. Allerdings zeigt sich hier ein anderes Problem: In der GKV zählt in erster Linie die Indikation. Für die Anwendung der K4 ist deshalb nicht die Region ausschlaggebend, sondern die Indikation und die passt in Ihrem Fall vermutlich nicht.
K4 darf ausschließlich semipermanent und zur Stabilisierung gelockerter Zähne sowie bei prä- bzw. postchirurgischen Fixationsmaßnahmen abgerechnet werden. Insofern erscheint mir Ihre Stabilisierung aufgrund der Indikation eine private Leistung zu sein. Beachten Sie bei zukünftigen Behandlungen: Die K4 muss je Interdentalraum erfolgen.
Thema Abrechnung
Machen Sie sich fit!
Bilden Sie sich weiter und werden Sie zertifizierte Abrechungsmanagerin.
Newsletter
Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.