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Leserfrage: K4 auch im Seitenzahnbereich?

Bisher kenne ich die K4 nur bei Frontzähnen. Jetzt wollen wir aber bei einer Patientin 26 mit 27 schienen. Gleichzeitig wird bei 27 die insuffiziente Füllung erneuert. Zahn 26 hat eine suffiziente Füllung, die wir etwas anbohren und dann mit der neu gelegten Füllung an 27 verbinden. Grund dafür ist der Interdentalkontakt, der durch eine geringe Lockerung von 27 nicht lange halten wird, da 27 nach distal ausweicht. Mit der Schienung wollen wir eine Stabilisierung erreichen.

Ist dieser Fall mit der K4 berechenbar oder sollten wir die Behandlung privat berechnen?

 

Antwort unserer Expertin:

Die K4 ist nicht auf die Frontzähne begrenzt, obwohl wir das aus dem FZ-Bereich so kennen. Insofern liegen Sie mit Ihrer Einschätzung richtig. Allerdings zeigt sich hier ein anderes Problem: In der GKV zählt in erster Linie die Indikation. Für die Anwendung der K4 ist deshalb nicht die Region ausschlaggebend, sondern die Indikation und die passt in Ihrem Fall vermutlich nicht.

K4 darf ausschließlich semipermanent und zur Stabilisierung gelockerter Zähne sowie bei prä- bzw. postchirurgischen Fixationsmaßnahmen abgerechnet werden. Insofern erscheint mir Ihre Stabilisierung aufgrund der Indikation eine private Leistung zu sein. Beachten Sie bei zukünftigen Behandlungen: Die K4 muss je Interdentalraum erfolgen.

Thema Abrechnung

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