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Leserfrage: Kann ich bei der anatomischen Abformung die Desinfektionslösung berechnen?

Kann ich bei der anatomischen Abformung gemäß GOZ 5170 gemäß § 9 GOZ die Desinfektion (BEB 0732) berechnen? Kann ich zusätzlich auch das Material der Desinfektionslösung abrechnen?

Antwort unserer Expertin:

Ja, die Desinfektion dürfen Sie abrechnen. Rechnen Sie außerdem auch gemäß § 9 das Umarbeiten vom konfektionierten Löffel zum individuellen Löffel ab.

Das Desinfektionsmittel selbst können Sie leider nicht extra berechnen.

Wir beraten Sie gerne

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Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de

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