

Leserfrage: Keramikarbeiten: Welche BEB –Positionen setzen wir an?

Antwort unserer Expertin:
§ 9 GOZ schreibt keinen Katalog vor. Das bedeutet, Sie rechnen ab, was „tatsächlich entstanden und angemessen“ ist. Gewöhnlich wird hier auf die BEB zugegriffen.
Die BEB ist eine Art offene Empfehlung für Gebührenpositionen der Zahntechnik. Chairside ist somit die Berechnung dieser Leistungen bei Anwendung der GOZ erlaubt. Sie dürfen die BEB in Ihrer Software ergänzen und erweitern. Das bedeutet: Sie können aus „Keramik ätzen“ und „Keramik bonden“ eine eigenständige Position machen, z.B. „Keramik-/Zirkonflächen ätzen, konditionieren und bonden“.
Suchen Sie sich dafür eine Lücke in Ihrer BEB, versehen Sie diese Position mit einer Nummer und nehmen Sie sie neu in die Software auf. Dies gilt für gleichartige und andersartige Versorgungen und ebenso für PKV-Patienten.
Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
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