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Leserfrage: Keramikarbeiten: Welche BEB –Positionen setzen wir an?

Sind die BEB 5306 (Keramik konditionieren) und die BEB 5401 (Keramik ätzen) ansetzbar, wenn beides vor der Eingliederung extraoral geschieht?

Wir gliedern in der Praxis häufig Zirkonarbeiten ein und sind nicht sicher, ob diese zum Themenblock Keramik gehören.

 

Antwort unserer Expertin:

§ 9 GOZ schreibt keinen Katalog vor. Das bedeutet, Sie rechnen ab, was „tatsächlich entstanden und angemessen“ ist. Gewöhnlich wird hier auf die BEB zugegriffen.

Die BEB ist eine Art offene Empfehlung für Gebührenpositionen der Zahntechnik. Chairside ist somit die Berechnung dieser Leistungen bei Anwendung der GOZ erlaubt. Sie dürfen die BEB in Ihrer Software ergänzen und erweitern. Das bedeutet: Sie können aus „Keramik ätzen“ und „Keramik bonden“ eine eigenständige Position machen, z.B. „Keramik-/Zirkonflächen ätzen, konditionieren und bonden“.

Suchen Sie sich dafür eine Lücke in Ihrer BEB, versehen Sie diese Position mit einer Nummer und nehmen Sie sie neu in die Software auf. Dies gilt für gleichartige und andersartige Versorgungen und ebenso für PKV-Patienten.

Thema Abrechnung

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