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Leserfrage: Können wir mit der PZR auch den PSI berechnen?

Dürfen wir neben einer PZR den PSI als GKV-Leistung abrechnen?

Antwort unserer Expertin:

Die Leistungsinhalte überschneiden sich nicht. Beide Leistungen sind für sich selbstständig. Wird der PSI neben einer PZR erhoben, darf die PZR als private Leistung berechnet werden und der PSI nach BEMA, sofern er via BEMA von den Abrechnungsbestimmungen her abzurechnen ist.

Die Leistungen würden sich überschneiden, wenn Sie neben der PZR die BEMA 107 für die Entfernung von Zahnstein berechnen wollen. In diesem Fall dürften Sie die BEMA 107 nicht abrechnen.

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