

Leserfrage: Krone für Milchzahn: GKV verändert Befund

Antwort unserer Expertin:
Sie hätten in der Bemerkung auf die Aplasie 35 hinweisen müssen und Zahn 75 als prognostisch gute Versorgung im Sinne der Richtlinie angeben müssen. Die GKV hat streng genommen Urkundenfälschung begangen, denn es wurde ein Befund verändert. Dieser Bereich darf von der GKV aber nicht verändert werden.
Ein Milchzahn ist nicht von der ZE-Versorgung ausgeschlossen und löst einen Festzuschuss aus, wenn er nach den Richtlinien versorgungsnotwendig ist. Die GKV hätte von ihrem Recht Gebrauch machen können und ein Gutachten beauftragen.
Die Genehmigung ist unter diesen Umständen nicht erteilt. Sie sollten deshalb den HKP erneut einreichen, mit dem Hinweis, dass die GKV eigenmächtig und ohne Rücksprache mit Ihnen den Befund geändert hat.
Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
Newsletter
Registrieren Sie sich kostenlos für unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßig Infos zu aktuellen Veranstaltungen und News.