| Magazin

Leserfrage: Mundbehandlung GOZ – BEMA

Wir haben bei einer Privatpatientin eine Tasche gespült. Dürfen wir dafür die GOZ 4020 ansetzen? Im BEMA geht das nicht, oder?

Antwort unserer Expertin:

Sie haben völlig recht. In der GOZ wird eine Spülung mittels GOZ 4020 berechnet. Im BEMA dürfen Sie eine Spülung nicht als BEMA Mu berechnen.

Thema Abrechnung

Machen Sie sich fit!

Bilden Sie sich wei­ter und wer­den Sie zer­tifi­zierte Ab­rechungs­mana­gerin.


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.