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Leserfrage: Notfallsprechstunde: Provisorische Brücke eingesetzt. Zahlt die GKV?

Einem Kassenpatienten, der sonst nicht bei uns Patient ist, musste im Notdienst eine provisorische Brücke von 43 über 45, 46, 47 wieder eingesetzt werden. Wer bezahlt dafür?

Antwort unserer Expertin:

Leider müssen Sie in diesem Fall den Notfallpatienten zur Kasse bitten oder die Leistung als Service erbringen.

Auf den BEMA können Sie nicht zugreifen, denn alle Leistungen im Rahmen einer ZE-Versorgung sind mit dem Festzuschuss der GKV abgedeckt. Dies gilt auch für Leistungen im Rahmen des Notdienstes. Fragen Sie bei Ihrer regionalen KZV nach, was sie für solche Fälle empfiehlt. Möglich ist eine private analoge Berechnung via GOZ, da eine Wiedereingliederung einer alio loco hergestellten prov. Versorgung in der GOZ nicht vorhanden ist.

Thema Abrechnung

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