

Leserfrage: Notfallsprechstunde: Provisorische Brücke eingesetzt. Zahlt die GKV?

Antwort unserer Expertin:
Leider müssen Sie in diesem Fall den Notfallpatienten zur Kasse bitten oder die Leistung als Service erbringen.
Auf den BEMA können Sie nicht zugreifen, denn alle Leistungen im Rahmen einer ZE-Versorgung sind mit dem Festzuschuss der GKV abgedeckt. Dies gilt auch für Leistungen im Rahmen des Notdienstes. Fragen Sie bei Ihrer regionalen KZV nach, was sie für solche Fälle empfiehlt. Möglich ist eine private analoge Berechnung via GOZ, da eine Wiedereingliederung einer alio loco hergestellten prov. Versorgung in der GOZ nicht vorhanden ist.
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