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Leserfrage: Werbung für IP über Insta und Facebook?

Wir möchten für Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner einen günstigen Prophylaxe-Tarif anbieten. Dafür würden wir gerne über unseren Instagram-Kanal und bei Facebook werben. Müssen wir dabei etwas beachten?

Antwort unserer Expertin:

Das strenge Werbeverbot für ärztliche Berufe ist mittlerweile deutlich gelockert worden. Trotzdem rate ich Ihnen hier zur Vorsicht, insbesondere wenn es um Werbung über Social Media geht. Das ist ein heikles Thema, mit dem Sie sich von Kolleginnen und Kollegen, aber auch von der ZÄK erheblichen Ärger einhandeln können. Sprechen Sie auf jeden Fall mit der Rechtsabteilung Ihrer ZÄK bevor Sie Maßnahmen ergreifen.

Nehmen Sie auch die Musterberufsordnung (MBO) zur Hand sowie die einschlägigen Kommentare der BZÄK zum Praxismarketing.

Thema Abrechnung

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