

Leserfrage: Wie erstelle ich die Rechnung fürs Zweitbonusheft?

Antwort unserer Expertin:
Sie erstellen in beiden Fällen eine Rechnung nach BGB. Damit ist weder die GOZ betroffen, noch der BEMA. Sie können deshalb auch keine analoge Position definieren oder die GOÄ anwenden. Die Grundlagen für eine Rechnung nach BGB sind beispielsweise die Zeit, die Sie für die Erledigung des jeweiligen Anliegens gebraucht haben und/oder die Kosten, die der Praxis entstanden sind (z.B. die Anzahl der Kopien). Als Grundlage für den Stundensatz können Sie die Wirtschaftlichkeitsstunde heranziehen.
Eine solche Rechnung kann folgendermaßen aussehen:
Beispiel 1: Rechnung zum Auskunftsbegehren einer PKV
Für das von Ihnen gewünschte Auskunftsbegehren erlaube ich mir, die im folgenden genannten Leistungen nach §§ 612, 670 BGB zu berechnen:
Beantwortung Ihrer Anfragen | … € |
Duplikate für Modelle/Röntgenaufnahmen | … € |
Gesamtsumme | … € |
Beispiel 2: Rechnung zur Ausstellung eines Zweitbonusheftes nach Verlust
Für das von Ihnen gewünschte Zweitbonusheft erlaube ich mir, die im folgenden genannten Leistungen, nach §§ 612, 670 BGB zu berechnen:
Aufwand für Erstellen eines Ersatzbonusheftes nach Verlust | … € |
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