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Leserfrage: Zahlt die Berufsgenossenschaft für ein Implantat?

Antwort unserer Expertin:
Die Planung von implantologischen Leistungen und die nachfolgende Versorgung ist möglich und grundsätzlich durch die BG abgedeckt. Die BG entscheidet dies jedoch je nach Fall. Sie können mit Bezug auf den Befund (ggf. zahnsubstanzschonendes Vorgehen und Indikation Implantat versus Brücke) eine Kostenplanung via GOZ/GOÄ aufstellen. Letztendlich entscheidet die BG, ob sie diese Kosten anerkennt. Lehnt die BG ab, kann Ihr Patient gegen die Ablehnung vorgehen.
Wiedereinstieg / Quereinstieg
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