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Leserfrage zur Abrechnung

Wir hatten kürzlich folgenden Fall: Am Sonntagvormittag um 10:30 Uhr rief ein GKV-Patient unseren Arzt unter dessen Privatnummer an (kein organisierter Notfalldienst) und klagte über Magenschmerzen und Übelkeit. Der Arzt hat ihn am Telefon beraten und ist aufgrund der Dringlichkeit zum Hausbesuch gefahren (Eintreffen beim Patienten um 11:15 Uhr). Der Patient wohnt 9 km entfernt, es war der erste Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal. Wir sind uns nun nicht einig in der Abrechnung.

Ich würde so abrechnen: 01100 (10:30 Uhr) – Tagtrennung einfügen – 03000 (11:15 Uhr) – 01411 – 40224. Meine Kolleginnen würden statt der VP die GOP 03030 abrechnen. Ich bin aber der Meinung, dass man die höher dotierte GOP 03000 gleich abrechnen kann. Sollte der Patient im Quartal nochmals in die Praxis kommen, müsste man sowieso die GOP 03030 streichen und die 03000 ansetzen. Außerdem war der Besuch nicht unvorhergesehen, er wurde ja am Telefon besprochen. Was meinen Sie dazu?"

Abrechnung exakt: Wenn beim ersten telefonischen Kontakt bereits eine Beratung (z. B. mit Therapievorschlägen) erfolgt ist und es nicht nur um die Anforderung zum Hausbesuch ging, dann kann die GOP 01100 zusätzlich zum Hausbesuch (jeweils mit Zeitangaben) berechnet werden. Ich sehe das mit der VP wie Sie: Bei einem eigenen Patienten würde ich auch immer gleich die „große“ VP nach GOP 03000 abrechnen. Er wird ja sicher für Montag nochmals in die Praxis bestellt, sodass dann tatsächlich die GOP 03030 gestrichen werden müsste.

Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Abrechnung exakt.

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