

Leserfrage: Zusatzversicherung will nicht zahlen. Sollen wir die Rechnung ändern?
Antwort unserer Expertin:
Sie sind bei Beihilfepatienten nicht an die BEL gebunden. Sie ist nur für die Abrechnung gegenüber der GKV relevant. Sie wenden bei Beihilfepatienten die GOZ an. § 9 GOZ erlaubt Ihnen die Berechnung von zahntechnischen Leistungen nach tatsächlich entstandenen und angemessenen Kosten. Sie weisen auf Ihrer Rechnung dementsprechend auch Ihre tatsächlich entstandenen Kosten aus.
Wenn die Beihilfe oder eine Zusatzversicherung nach einer eigenen Sachkostenliste erstattet, ist dies eine Sache zwischen dem Versicherten und der Beihilfe bzw. seiner Zusatzversicherung. Das hat nichts mit Ihnen oder Ihrer Abrechnung zu tun. Erklären Sie Ihrem Patienten, dass Sie in Ihrer Abrechnung an die GOZ gebunden sind. § 1 GOZ Abs. 1 besagt: „Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.“
Wichtig: Schreiben Sie nicht auf Bitten des Patienten eine Rechnung, die den Vorstellungen von Beihilfe und/oder Zusatzversicherung entspricht. Sachkostenlisten von Versicherungen oder der Beihilfe sind für Sie nicht maßgeblich!

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