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Mehraufwand durch Corona-Warn-App

Seit Dienstag können sich alle Bundesbürger, die über ein entsprechendes Smartphone verfügen, die Corona-Warn-App herunterladen. Wir berichteten darüber am 12. Juni. Für die Gesundheitsämter wird ein deutlicher Mehraufwand erwartet, denn sie müssen trotz Warnung weiterhin die Infektionskette ermitteln und über die Frage der Quarantäne entscheiden. Aber auch auf die Hausarztpraxen dürfte mit der Corona-Warn-App mehr Arbeit zukommen.

Denn alle Personen, die über die Warn-App die Information erhalten haben, dass sie in den letzten 14 Tagen möglicherweise Kontakt mit einem Infizierten hatten, können sich direkt an ihren Hausarzt wenden, der dann eventuell einen PCR-Test veranlasst. Das Robert-Koch-Institut hat deshalb eine eigene Information für Hausärzte und Vertragsärzte erstellt, die Sie sich hier herunterladen können.

Neue EBM-Leistungen zur Testung

Im Zuge der Corona-Warn-App wurden 4 neue Ziffern in den EBM aufgenommen, um den Abstrich und die Laboruntersuchung zu vergüten. Neu sind die Gebührenordnungspositionen 02402, 32811, 12221 und 40101. Für sie alle gilt: Sie sind nur im Zusammenhang mit der Benachrichtigung über ein „erhöhtes Risiko“ der neuen Corona-Warn-App abrechenbar, wenn der Patient direkt zu Ihnen in die Praxis kommt.

Alle Details zur Abrechnung auf der Seite der KBV.

Drei mögliche Testszenarien

Immer wieder haben sich in den vergangenen Monaten die Modalitäten bei der Testung verändert. Nach heutigem Stand sind drei Testszenarien denkbar:
 

  • Patient hat Krankheitssymptome und der Arzt führt einen kurativen Test durch
  • Patient bekommt Risikobenachrichtigung durch die Corona-Warn-App und der Arzt veranlasst einen Test
  • Der Arzt wird vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt, einen Reihentest in Kita, Schule oder Pflegeheim durchzuführen

Thema Abrechnung

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