MFA-Streik und Einigung in Tarifrunde
Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe (vmf) und Verhandlungsführerin, zeigte sich zufrieden mit der Resonanz auf den Warnstreik: "MFAs sind keine Lokführer. Die Problematik ist um einiges komplizierter und liegt zu einem wichtigen Teil im System der Finanzierung des Gesundheitswesens. In dem Sinne haben wir ein Ziel bereits erreicht: Es wird in der Öffentlichkeit über die Gehalts- und Arbeitssituation der MFAs gesprochen. Dieser Druck scheint nicht ohne Auswirkung auf unsere Verhandlungen geblieben zu sein.“ Diese starteten ebenfalls am 8. Februar in den Räumlichkeiten der Bundesärztekammer (BÄK). Vor dem Gebäude hatten sich im Vorfeld rund 200 Berufsangehörige versammelt und lautstark ihre Forderungen geäußert. Auch in Hamburg, Dortmund, Marburg, Nürnberg und Stuttgart fanden Kundgebungen statt.
So kam es zum Streik
Die Tarifverhandlungen laufen bereits seit Oktober. Um den Jahreswechsel betrachtete der vmf die Verhandlungen mit der Vertretung der ärztlichen Arbeitgeber (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, kurz AAA) als festgefahren. Die Arbeitgeberseite hatte ein Gesamtpaket von 5,5 Prozent Erhöhung angeboten. Dieses Angebot reichte dem vmf nicht aus. So entstand der Plan, den ersten Streik in der Verbandsgeschichte des vmf auszurufen. „Mit dem vorangegangenen Angebot der AAA konnten wir uns nicht zufriedengeben“, erklärt Hannelore König. „Damit hätten Kolleginnen und Kollegen mit 17 Jahren Berufserfahrung und anerkannten Aufstiegsfortbildungen nur 0,1 % Plus erhalten.“ Zwei Drittel der MFAs sind derzeit unzufrieden mit ihrem Gehalt und denken über einen Jobwechsel nach, wie der vmf im September 2023 bekannt gab.
Zahlreiche Unterstützung
Auch das Medienecho war groß, viele überregionale und regionale Zeitungen und Onlinemagazine berichteten im Vorfeld sowie im Anschluss an die Aktion. Im Ärzteblatt äußerten sich einige Vertreter aus Verbänden und Vereinigungen, die den Arbeitskampf der MFAs unterstützten, beispielsweise der Virchowbund. „Die Praxen sind chronisch unterfinanziert. Das bekommen auch unsere MFAs täglich zu spüren“, betonte Bundesvorsitzender Dirk Heinrich. „Gleichzeitig steigen bei ihnen Stress und Arbeitsbelastung ins Unerträgliche. Viele orientieren sich trotz Liebe zu ihrem Beruf um und verlassen die ambulante Versorgung.“ Er sieht dringenden Bedarf, den Beruf der MFA attraktiver und konkurrenzfähig zu machen, sonst würde der ohnehin wachsende Fachkräftemangel noch zusätzlich beschleunigt. Das wiederum gefährde die unmittelbare, wohnortnahe Versorgung.
Von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) kam ebenfalls Zustimmung: „Wir unterstützen den Appell der Medizinischen Fachangestellten nach mehr Anerkennung und höheren Löhnen. Die Politik muss endlich nachholen, was sie seit Jahren versäumt: Budgetierung aufheben und den Praxen ihre Leistungen in vollem Umfang vergüten.“
Auch John Afful, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) fordert in diesem Zusammenhang die Entbudgetierung. „Wir können den Unmut der MFAs und ihren dringenden Wunsch nach einer angemessenen Vergütung nachvollziehen.“ Gleichzeitig weist er darauf hin, dass viele Praxen wirtschaftlich mehr und mehr unter Druck gerieten. Man fordere daher die Bundesregierung auf, die Entbudgetierung durchzuführen und die ambulante Versorgung finanziell so auszustatten, dass auch den Gehaltsforderungen der MFAs entsprochen werden könne.
Catrin Steiniger, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) ermahnte, dass eine Praxis ohne engagiertes und qualifiziertes Praxisteam nicht laufe. Schon heute hätten viele Praxen große Probleme, dieses Personal zu finden.
Ergebnis folgt
Am Nachmittag des 8. Februar gab der vmf bekannt, dass in Berlin eine Einigung erzielt worden sei. Das Ergebnis soll jedoch erst nach Ende der Erklärungsfrist am 16. Februar bekannt gegeben werden. Stimmt die Tarifkommission dem Abschluss zu, tritt der neue Tarifvertrag ab dem 1. März 2024 mit einer Laufzeit von 10 Monaten in Kraft.
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