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Mit zwei Impfungen gelten MFAs als vollständig geimpft

Die aktuelle Diskussion um die Impfpflicht für MFAs ist verwirrend. Wir bringen in dieser News Licht ins Dunkel. Außerdem berichten wir über die neue Corona-Testverordnung und die erhöhten Risiken, an Post-COVID zu erkranken.

Die Bundesländer reagieren unterschiedlich auf die Teil-Impfpflicht für Gesundheitsberufe, die auch MFAs betrifft. So plant Bayern, die einrichtungsbezogene Impfpflicht um eine „paar Wochen“ zu verschieben. Sachsen will Ungeimpften nicht verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten. NRW will das Gesetz ohne „Hauruck-Methode“ umsetzen. Die Bundesländer agieren vorsichtig, weil sie Sorge vor Personalengpässen haben. Denn was sollen sie tun, wenn die Gesundheitsämter Ungeimpften den Zutritt zu ihrer Praxis oder ihrem Pflegeheim verwehren und niemand die Arbeit macht? Dann blieben viele Patientinnen und Pflegebedürftige unversorgt. Fest steht: Zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind viele Frage offen, die Bund und Länder noch gemeinsam klären müssen, bevor das Gesetz am 16. März in Kraft tritt.
 

Wichtig zu wissen: Mit zwei Impfungen gelten Sie als vollständig geimpft

Die Impfkampagne setzt seit vielen Wochen auf die Booster-Impfung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zufolge schützen 3 Impfungen vor einer schweren Infektion. Wer geboostert ist, gilt medizinisch betrachtet als vollständig geimpft. Rechtlich betrachtet ist die Sache anders: Als MFA gelten Sie bereits ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung als vollständig geimpft. So das Paul-Ehrlich-Institut. Diesen Impfstatus müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März nachweisen. Impfungen mit 2 verschiedenen Impfstoffen werden anerkannt. Ihr Impfzertifikat gilt in Deutschland zurzeit unbefristet.

Als vollständig geimpft gelten nach dem Paul-Ehrlich-Institut außerdem:

  •  Praxismitarbeiter, die einen positiven Antikörpernachweis und eine sich anschließende Impfung nachweisen können. Sie gelten als vollständig geimpft ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis.
  •  Praxismitarbeiter, die eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 durch einen PCR-Test nachweisen können und die sich danach impfen lassen. Diese Personen gelten als vollständig geimpft ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis.
  •  Praxismitarbeiter, die einmal gegen COVID-19 geimpft worden sind und die danach an Corona erkrankt sind. Auch sie müssen die Infektion mit einem PCR-Test nachweisen. Ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests gelten auch sie als vollständig geimpft.

 

Übrigens: Die auf 3 Monate verkürzte Gültigkeit der COVID-19-Genesenen-Nachweise gilt nur für Ungeimpfte. Für geimpfte Genesene gilt der digitale Immunitätsnachweis 6 Monate. So das Robert Koch-Institut.
 

Ärzte entscheiden nun über PCR-Tests

Die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV), die seit Samstag gilt, räumt PCR-Tests keine Priorität mehr ein. Stattdessen ist es nun Aufgabe der Ärzte zu entscheiden, ob ein PCR-Test notwendig ist. Die Teststrategie empfiehlt dies bei

  • Personen mit einem Risiko für einen schweren COVID-Verlauf,
  • Mitarbeitenden in Gesundheitseinrichtungen, also auch MFAs, und
  • Mitarbeitenden in Einrichtungen mit vulnerablen Patienten.
     

Für Sie als MFA hat das z.B. Auswirkung auf die Corona-Warn-App. Wenn sie Ihnen „rot“ signalisiert, dann gehören Sie zu den Personen, für die ein PCR-Test empfohlen ist. Ob sie ihn bekommen, entscheidet der Arzt.
 

Vorerkrankungen erhöhen das Risiko für Post-COVID

Wer unter Rückenschmerzen, Adipositas oder starkem Stress leidet, hat ein besonders hohes Risiko, an Post-COVID zu erkranken. So das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi), dessen Wissenschaftler Abrechnungsdaten von Post-COVID-Patienten auswerteten. Post-COVID tritt auf, nachdem die Infektion längst abgeklungen ist. Unter dessen Langzeitfolgen leiden demnach etwa 6 % derjenigen, die eine COVID-19-Infektion durchmachen. Besonders betroffen seien vor allem Menschen zwischen 45 und 65 Jahren, mehr Frauen als Männer. Sie leiden häufig unter Halsschmerzen, Erschöpfung sowie Kurzatmigkeit.

Mehr als 70 % dieser Patienten werden ausschließlich in ihrer Hausarztpraxis behandelt. Das Zi appelliert an die Hausarztpraxen, Kontakte zu Fachärzten – z.B. Pneumologen – aufzubauen, um Patienten im Bedarfsfall schnell überweisen zu können. Dem Zi zufolge zeigen sich nun die Spätfolgen von Corona. Post-COVID sei die Fortsetzung bereits bestehender Volkskrankheiten. Junge, gesunde Menschen treffe es seltener. Auch die Omikron-Variante kann Post-COVID auslösen.

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