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Moderne Zahnheilkunde – so überzeugen Sie gesetzlich Versicherte

Alginate, Silikone, Gips waren gestern. Heute wird digital abgeformt – schonend und präzise. Totalprothesen gibt es kaum noch, vielmehr sorgt die Endodontie für langen Zahnerhalt und Implantate ersetzen fehlende Zähne. Die moderne Zahnheilkunde entwickelt sich ständig weiter. Viele Verfahren stehen gesetzlich Versicherten aber nur mit Eigenleistung zur Verfügung. Klären Sie deshalb umfassend und überzeugend auf.

Bei der Aufklärung von gesetzlich Versicherten müssen Sie beachten:

  1. Umfassend aufklären – auch über moderne Möglichkeiten!
    Das Patientenrechtegesetz verlangt, dass Sie umfassend aufklären. Nur dann ist das Einverständnis des medizinischen Laien zur Behandlung wirksam. Besonders bei gesetzlich Versicherten wichtig: Stellen Sie die GKV-Leistung UND mögliche private Leistungen vor.
  2. Grenzen der GKV darstellen
    Neue Verfahren oder Techniken finden nur begrenzt den Weg in die Kassenleistung. Klären Sie gesetzlich Versicherte deshalb eingehend zu den Grenzen der GKV auf.
  3. Private Alternativen berücksichtigen
    Für viele Sachleistungen gibt es schonende, private Alternativen. Im Rahmen der Aufklärung nach Patientenrechtegesetz bietet es sich an, diese privaten Leistungen vorzustellen und zu erläutern.

 

6 Beispiele für mögliche private Alternativen

Diese Behandlungsbeispiele zeigen, wie Sie die Möglichkeiten der modernen Zahnmedizin für gesetzlich Versicherte zugänglich machen können.
 

  1. Kronenversorgung mit digitaler Abformung
    In der Regelversorgung (RV) ist eine funktionell ausreichende, optisch jedoch nicht ansprechende Kronenversorgung möglich. Aufgrund der konventionellen Abformung und Herstellung ist die RV mit einer provisorischen Versorgung und einer Wartezeit verbunden.
    Kombinieren Sie den Festzuschuss der GKV mit gleichartigen Anteilen und bieten Sie eine digitale Abformung mit sofortiger Herstellung einer ästhetisch hochwertigen Krone an. Die Krone kann sofort in der Praxis gefräst werden und in der Präparationssitzung ohne provisorische Versorgung und Übergangszeit eingesetzt werden.
     
  2. Übergangsprothese mit modernem Kunststoff
    Die Regelversorgung ist eine Kunststoffprothese mit Drahtklammern.
    Als Alternative können Sie eine Klemmprothese mit neuem Kunststoff (Valplast, Sunflex), ohne Klammern anbieten, die einen sicheren und angenehmen Halt gewährleistet. Die Versorgung ist vom G-BA nicht anerkannt. Der Patient muss die Versorgung deshalb in den meisten Fällen ohne Festzuschuss komplett selbst bezahlen. Einige GKVen gewähren im Rahmen einer Einzelfallentscheidung einen Zuschuss.
    Wichtig: Bei der Beantragung einer Interimsversorgung bei der GKV müssen Sie auf die Versorgung mittels Valplast/Sunflex o.Ä. hinweisen.
     
  3. Digitale Vorschau
    Sie können mögliche Versorgungen mittels digitaler Abformung und Scan virtuell planen. Ihre Patientinnen und Patienten können im Vorfeld Wünsche äußern und bekommen eine genaue Vorstellung vom Ergebnis. Leider handelt es sich nicht um eine Kassenleistung. Allerdings erhöhen digitale Vorschauen die Zufriedenheit mit der Behandlung deutlich.
     
  4. Zweitprothese für den Urlaub
    Am ersten Urlaubstag im Ausland verliert Herr Müller seine Prothese im Meer. Geht es nach der GKV, verbringt Herr Müller seine restlichen Urlaubstage ohne Prothese. Er kann frühestens nach seiner Rückkehr nach Deutschland eine neue Versorgung bekommen.
    Leider eine Privatleistung, aber im Ernstfall hochwillkommen: die Zweitprothese für den Notfall. Digitalisieren Sie die Daten des Zahnersatzes im Vorfeld und fräsen Sie eine Notprothese aus einem Block oder im 3-D-Druckverfahren, die der Patient mit Fertigstellung zusätzlich bekommen kann. Herr Müller hätte also eine sofortige Versorgung für den Rest seines Urlaubs.
     
  5. Erhalt von stark zerstörten Zähnen
    Moderne Verfahren ermöglichen auch bei subgingival geschädigten Zähnen eine Versorgung, leider nicht als Kassenleistung. Mittels Teflon- oder Glasfaserband können tiefe Stufen angehoben und der Zahn kann erhalten werden.
     
  6. Knochenaufbau ohne Knochenersatzmaterial
    Die GKV zahlt zwar für die notwendige Extraktion eines Zahnes, kommt jedoch nicht für die Vermeidung eines Knochenabbaus in der Heilungsphase auf.
    Bieten Sie Ihren Patientinnen und Patienten Knochenersatzmaterial als private Leistung an. Wer kein fremdes Material möchte, kann den eigenen Zahn als Ersatzmaterial nutzen. In einem besonderen Verfahren wird der zuvor extrahierte Zahn aufgearbeitet, zermahlen und in die Alveole als köpereigenes Material eingebracht.

Thema Abrechnung

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